NDR Info: Illegaler Antibiotika-Einsatz in der Geflügelmast Behörde weist nicht zugelassene Medik

NDR Info: Illegaler Antibiotika-Einsatz in der Geflügelmast Behörde weist nicht zugelassene Medikamente nach

ID: 637231
(ots) - Mäster in Nordrhein-Westfalen haben in der
Geflügelhaltung offenbar illegal Antibiotika eingesetzt. Das geht aus
einer bislang unveröffentlichten Studie des Landesamtes für Natur-
Umwelt- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen (LANUV) hervor,
die dem Radioprogramm NDR Info in Auszügen vorliegt. Für die Studie
hat das LANUV im Januar und Februar dieses Jahres aus 36
Geflügelmastbetrieben Trinkwasserproben entnommen. In 22 Betrieben
hat die Behörde Auffälligkeiten festgestellt. Zudem hat die Behörde
in zwei Fällen in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel
nachgewiesen. Das sind Ergebnisse einer Studie, die NDR Info
vorliegt. Das NRW-Landwirtschaftsministerium wollte die von der
Landesbehörde erstellten Daten nicht kommentieren.

Das LANUV konnte in den Proben der auffälligen Betriebe bis zu
sechs verschiedene Antibiotika-Wirkstoffe nachweisen. Außerdem hat
bei etwa der Hälfte der Proben, in denen diese antimikrobiell
wirkenden Präparate zum Einsatz kamen, die letzte offiziell
dokumentierte Behandlung mindestens 35 Tage zurück gelegen. Dabei sei
die Dosis des Antibiotikums in Einzelfällen sogar so hoch gewesen wie
zu Beginn der Therapie, so die Behörde. Experten äußerten gegenüber
NDR Info den Verdacht, dass die Halter die Medikamente weiter
verabreichten, ohne den Einsatz im Stallbuch zu dokumentieren. Das
würde gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.

Zudem hat das LANUV in den Trinkwasser-Proben Präparate
nachgewiesen, die die Halter angeblich zuletzt vor mehr als 500 Tagen
im Rahmen einer Therapie bei bereits geschlachteten Tieren angewendet
hatten. Dass der Nachweis nach so langer Zeit noch möglich war legt
laut Landesamt den Verdacht nahe, dass die entsprechenden Betriebe
das Antibiotikum ebenfalls ohne die nötige Dokumentation weiterhin
eingesetzt haben. Das LANUV spricht in diesen Fällen von


Wachstumsdoping. Seit 2006 ist der wachstumsfördernde Einsatz von
Antibiotika verboten. Der Tierarzt darf die Medikamente nur
verschreiben, wenn die Tiere krank sind.

Das Vorkommen von Antibiotika im Trinkwasser nach einem derart
langen Zeitraum ist auch mit Blick auf Vorschriften des Bundes ein
Verstoß. So schreibt der Leitfaden des
Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 19. Juni 2009 zur oralen
Anwendung von Tierarzneimitteln vor: "Alle Geräte, die mit
Fütterungsarzneimittel in Berührung kommen, sind danach kontaminiert.
Dies kann dazu führen, dass der Wirkstoff verschleppt wird. Neben der
Gefahr der Entwicklung von Antibiotikaresistenzen kann es hierdurch
auch zu positiven Rückstandsbefunden im Lebensmittel sowie zu
futtermittelrechtlichen Beanstandungen kommen. Geräte und
Einrichtungen, die mit medikiertem Trinkwasser in Berührung gekommen
sind, sind deshalb vom Tierhalter zu reinigen."

Die jüngste Antibiotika-Erhebung ist eine Folgestudie des
Landesamtes aus dem Oktober vergangenen Jahres, über die NDR Info
ebenfalls berichtet hatte. Das LANUV hatte die zwischen März und Juni
2011 erhobenen Daten von annähernd 1000 Hähnchenmastdurchgängen
überprüft und dabei festgestellt, dass neun von zehn Masthähnchen
Antibiotika bekommen hatten, einige von ihnen bis zu acht
verschiedene Präparate.

Rückfragen bitte an: NDR Info (Hauptstadtstudio), Arne Meyer,
Tel.: 030/2288-3520.

11. Mai 2012/RC



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