Verband deutscher Musikschulen e. V.: Gemeinsam für Musikalische Bildung / 'Lübecker Erkläru

Verband deutscher Musikschulen e. V.: Gemeinsam für Musikalische Bildung / 'Lübecker Erklärung' der Verbände für Musikschulen und Schulmusik

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(firmenpresse) - Verband deutscher Musikschulen e. V. / Schlagwort(e): Bildung/
Verband deutscher Musikschulen e. V.: Gemeinsam für Musikalische
Bildung / 'Lübecker Erklärung' der Verbände für Musikschulen und
Schulmusik

DGAP-Media / 12.05.2012 / 13:00

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Mit der Verabschiedung der 'Lübecker Erklärung' ist die Hauptarbeitstagung
des Verbands deutscher Musikschulen heute zu Ende gegangen. Der Verband
deutscher Musikschulen (VdM), der Verband deutscher Schulmusiker (VDS) und
der Arbeitskreis für Schulmusik (AfS) erklären darin ihre gemeinsame
Verantwortung für die musikalische Bildung in Deutschland. Ziel der
Verbände ist es danach, 'im 21. Jahrhundert den Stellenwert der
Musikerziehung für die allgemeine Bildung und für eine humane Gesellschaft
zu stärken.' Dafür sollen Musikschulen und allgemein bildende Schulen
zukünftig noch enger kooperieren. Die drei Verbände sind die
Dachorganisationen für dieöffentlichen Musikschulen und die Musiklehrer an
den allgemein bildenden Schulen.

In ihrer 'Lübecker Erklärung' betonen die Verbände die große
gesellschaftliche Bedeutung musikalischer Bildung. Diese trägt zu einer
insgesamt positiven Persönlichkeitsbildung bei und ist darüber hinaus in
der Lage, Menschen unterschiedlichster Herkunft zu verbinden und eine
Verständigungsebene auch zwischen den Kulturen zu schaffen. Wichtig ist
dabei auch und gerade das aktive Musizieren, also die Anregung junger
Menschen, selbst ein Instrument zu spielen oder zu singen.

Die Verbände legen Wert auf eine erkennbare Profilierung ihrer
Aufgabengebiete. Der Musikunterricht der allgemein bildenden Schule führt
Kinder und Jugendliche an die Musik heran und sorgt für eine große Breite
des musikalischen Blickwinkels. Dieöffentliche Musikschule hat ein
professionelles und hochwertiges Angebot für diejenigen, deren Neigung,


Interesse und eventuell besondere Begabung ein aktives eigenes Musizieren
wünschenswert machen.

Die 'Lübecker Erklärung' enthält konkrete Vereinbarungen der Partnerüber
die Zusammenarbeit in den Kommunen vor Ort. Darüber hinaus herrscht
Einigkeitüber die Notwendigkeit eines gemeinsamen Engagements für die
Belange der musikalischen Bildung auf politischer Ebene. Dabei geht es um
einen ausreichenden und qualifizierten Musikunterricht an der Schule ebenso
wie um die Finanzierung deröffentlichen Musikschulen.

Eine zentrale Forderung der Verbände bezieht sich auf die veränderten
Rahmenbedingungen, die bildungspolitische Neuerungen wie G8 und
Ganztagsschule mit sich gebracht haben: 'Ausreichend Zeiten und Räume für
den Musik-, den Instrumental- und Vokalunterricht sowie die Ensemblearbeit
in Schulen und Musikschulen müssen auch zukünftig gewährleistet sein. Die
musikalische Bildung darf unter diesen Entwicklungen nicht leiden', so die
Verbände von Musikschule und Schulmusik.

Künftig wollen alle drei Verbände turnusmäßig gemeinsam beraten, um ihren
gemeinsamen Einsatz für die musikalische Bildung stetig zu intensivieren.

Die Lübecker Erklärung steht im Internet unter
http://www.musikschulen.de/medien/doks/vdm/Luebecker_Erklaerung.pdf zum
Abruf bereit.

Kontakt:

Claudia Wanner
E-Mail: wanner@musikschulen.de
Tel: 0228 / 95 706-21
Mobil: 0171 / 7364487
Vom 10. bis 12. Mai 2012 in Lübeck: 0451 / 7904-749

Barbara Haack
E-Mail: haack@conbrio.de
Mobil: 0172 / 855 16 39
Vom 10. bis 12. Mai 2012 in Lübeck: 0451 / 7904-749


Ende der Pressemitteilung

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169453 12.05.2012
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