Angebliche Marke gelbe Seiten: Die Farce geht weiter
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Der für diese Woche langfristig angesetzte Verhandlungstermin beim Bundespatentgericht wegen der vom Bundespatentamt verfügten Löschung der Marke gelbe Seiten ist geplatzt. Am vergangenen Freitag, dem 31.10.2008 hat die Goyellow Media AG ihren vor nunmehr rund fünf Jahren gestellten Löschungsantrag im Nachhinein zurückgezogen. Was hier veranstaltet wird, ist ein den Rechtsstaat offen verhöhnendes Verwirrspiel: Hier einige Stichworte:

(firmenpresse) - - Mitte 2006 löscht das Bundespatentamt drei eingetragene Marken gelbe Seiten nach mehrjähriger juristischer Prüfung auf Antragstellung der Goyellow Media AG bzw. deren Vorgänger
- Die Löschung erfolgt, weil es sich um allgemeingültige Verkehrsbegriffe handelt, eine Marke gelbe Seiten hätte nie eingetragen werden dürfen
- Mitte 2006 Telekomtochter DeTeMedien legt beim Bundespatentgericht Beschwerde gegen die Löschung ein
- Mehrere Millionen Euro fließen von DeTeMedien an Goyellow, laut Auswertung verschiedener Informationsquellen an die Mutterfirma und eine verbundene GmbH bis heute insgesamt ca. 11 Millionen Euro
- Ende 2006 nach Erhalt der ersten Millionenbeträge zieht Goyellow still und leise den ursprünglichen Löschungsantrag gegen eine der Marken zurück, das Verfahren wegen Löschung der anderen läuft weiter
- Beim Gericht laufen Schriftsätze von mehreren tausend Seiten auf, die alle geprüft werden müssen
- als von den DeTeMedien-Anwälten wegen angeblicher Verletzung der angeblichen Marke gelbe Seiten vor Gericht gezerrter Herausgeber von gelbevideos.com informiert Fred Schumacher in einem Offenen Brief den Präsidenten des Deutschen Bundestages, dass er sich von gekauftem Recht nicht beugen lassen wird
- 31.10.2008 Goyellow zieht kurz vor dem Verhandlungstermin alle damals gestellten Löschungsanträge zurück und nach der für einen normaldenkenden Bürger nicht mehr nachvollziehbaren deutschen Rechtslage sind damit alle genannten angeblichen Marken formal wieder in Kraft und sich über viele weitere Jahre hinziehende Verfahren vorprogrammiert
- Eine Recherche ergab, dass das Schweizer Patentgericht eine vom dortigen Betreiber der gelben Seiten vor vielen Jahren beantragte Marke gelbe Seiten direkt ablehnte mit genau dem Argument der Allgemeingültigkeit des Verkehrsbegriffs
- Es drängt sich die Frage auf, ob bei den in Deutschland vor Jahrzehnten eingetragenen Marken solche Argumente nicht damals schon mit dem Einsatz von Geldmitteln aus der Welt geschafft worden sind, es erscheint schier unmöglich, dass eine rechtliche Beurteilung wie sie in rund hundert Ländern der Welt gilt ausgerechnet in Deutschland unbekannt war.
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Datum: 06.11.2008 - 14:38 Uhr
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Freigabedatum: 06.11.2008
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