experto.de warnt vor Personalmangel durch Brückentage 2012
Rechtsexperte Arno Schrader nennt Ihnen Ihre Rechte als Arbeitgeber
Viel Freizeit, aber dafür wenige Urlaubstage einsetzen, darüber freuen sich auch in diesem Jahr vor allem die Arbeitnehmer. Für Arbeitgeber allerdings nicht so erfreulich. Daher empfiehlt der Rechtsexperte Arbeitgebern, sich über die wichtigsten Möglichkeiten zu informieren, wie sie dem drohenden Personalmangel durch Brückentage entgegensteuern. Denn nicht jedem Urlaubsantrag muss stattgegeben werden.
Schrader zeigt Arbeitgebern die Möglichkeit, Brückentage ohne personelle Ausfälle zu nutzen:
- Urlaubsanspruch prüfen: Achten Sie auf die Probezeit Ihrer Arbeitnehmer. Nicht jedem ist es bereits in den ersten sechs Monaten gestattet, Urlaubstage einzulegen.
- Urlaubstage gestatten: Das letzte Wort liegt bei Ihnen. Sie entscheiden letztendlich darüber, wer Urlaub nehmen darf und wer nicht.
- Urlaubsansprüche schriftlich ablehnen: Sie dürfen den Urlaubsanspruch aus berechtigten betrieblichen Gründen ablehnen. Unter besonderen Umständen dürfen Sie anderen Mitarbeitern den Vortritt beim Urlaubsanspruch überlassen und dafür einen anderen Urlaubsanspruch ablehnen.
- Urlaubswiderrufe: Einen einmal genehmigten Urlaubsanspruch dürfen Sie nicht wieder rückgängig machen. Achten Sie bei Brückentagen daher verstärkt auf die Urlaubsansprüche.
- Selbstbeurlaubung: Macht ein Mitarbeiter trotz abgelehnten Urlaubsantrag "blau", ist in Härtefällen die Kündigung möglich. Aber auch der Lohnanspruch kann bei einer Selbstbeurlaubung entfallen.
- Betriebsurlaub: Der ganze Betrieb legt einen Brückentag ein. Personal wird somit nicht gebraucht und Sie fahren keine Verluste durch Ausfälle ein.
Arbeitgeber sollten sich schon frühzeitig um die Urlaubsansprüche der Mitarbeiter bei Brückentagen kümmern. Nur so kann ein Urlaubsantrag rechtzeitig abgelehnt werden und folglich Personalmängel vorgebeugt werden. Alle weiteren Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei www.experto.de.
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Datum: 15.05.2012 - 14:45 Uhr
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