Trinkwasser: Neue Richtlinien sichern Qualität / TÜV Rheinland: Erhöhte Überwachungspflicht von

Trinkwasser: Neue Richtlinien sichern Qualität / TÜV Rheinland: Erhöhte Überwachungspflicht von Warmwasseranlagen / Legionellen-Bekämpfung im Fokus / Keime wegspülen

ID: 643058
(ots) - Trinkwasser gehört zu den am besten überwachten
Lebensmitteln in Deutschland. Mit der neu überarbeiteten
Trinkwasserverordnung, die im November 2011 in Kraft getreten ist,
hat die hygienische Kontrolle von Trinkwasseranlagen weiter an
Bedeutung gewonnen. Umfangreichere Überwachungspflichten und
verschärfte Richtwerte sind das Ergebnis, um Verbraucher künftig noch
stärker vor Verunreinigungen und Krankheitserregern im Wasser zu
schützen. "Bisher mussten nur Warmwasseranlagen in öffentlichen
Gebäuden regelmäßig überprüft werden. Jetzt gilt dies auch für
Mietshäuser oder sonstige gewerblich genutzte Immobilien", erklärt
Dr. Walter Dormagen, Experte für Mikrobiologie bei TÜV Rheinland. Die
neue Richtlinie besagt, dass Warmwasseranlagen mit einem Volumen von
mehr als 400 Litern oder mehr als 3 Litern Leitungsvolumen zwischen
Trinkwassererwärmer und der Entnahmestelle einer jährlichen
Untersuchung unterzogen und außerdem dem Gesundheitsamt gemeldet
werden müssen.

Neben der Überprüfung von chemischen und mikrobiologischen
Belastungen im Trinkwasser kommt der Legionellen-Bekämpfung eine
besondere Bedeutung zu. "Die Bakterien können über winzige
Wassertropfen und Wassernebel zum Beispiel beim Duschen eingeatmet
werden und unbemerkt bis in die Lunge vordringen", erklärt Dr.
Dormagen. Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 2.000 Menschen an
Lungenentzündungen, die durch Legionellen verursacht wurden. Die hohe
Belastung des Wassers bestätigte ein bundesweiter Test von TÜV
Rheinland 2011, bei dem bundesweit in jeder zweiten Probe, die in
zehn deutschen Großstädten in öffentlich zugänglichen Gebäuden
genommen wurde, teilweise starke mikrobiologische Verkeimungen
entdeckt wurden. Auch ist es wichtig, regionale oder bauliche
Besonderheiten bei der Überprüfung des Trinkwassers zu


berücksichtigen. Beispielsweise kann es je nach Alter des Baus oder
in der Region erforderlich sein, den Bleigehalt zu prüfen und das
Wasser auf weitere kritische Schwermetalle wie Uran und Cadmium zu
testen. "Unsere Fachleute kennen nicht nur die Richtlinien ganz
genau, sondern können auch individuell Tipps geben, wo die
Trinkwasserproben zu entnehmen sind und welche möglichen Risiken bei
einem Gebäude genauer untersucht werden sollten", sagt Dr. Dormagen.

Zur Verbesserung der Wasserhygiene kann aber auch der Verbraucher
etwas tun. "Vor der Wasserentnahme aus dem Hahn das Wasser einen
Moment lang laufen zu lassen. So wird ein Teil der im abgestandenen
Wasser womöglich vorhandenen Keime direkt weggespült", empfiehlt TÜV
Rheinland-Experte Dr. Dormagen.



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Datum: 22.05.2012 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Nahrung- und Genussmittel



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