Nutzloser Ultraschall zur Krebsfrüherkennung / Werbeversprechen von Frauenarztpraxen abgemahnt
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Nutzloser Ultraschall zur Krebsfrüherkennung / Werbeversprechen von Frauenarztpraxen abgemahnt
Rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr zahlen gesetzlich KrankenversiÂcherte aus eigener Tasche für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Ein ganzes Paket an Vorsorge-, Früherkennungs- oder alterÂnativen Behandlungsmethoden, die nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören, wird von Ärzten beworben und auf eigene Rechnung verkauft. Ein Bestseller unter den angebotenen Selbstzahler-Leistungen ist ein Ultraschall der Eierstöcke zur Krebsfrüherkennung. Eine Untersuchung, deren NutÂzen-Schaden-Bilanz vom IGeL-Monitor eindeutig negativ ausfällt: Dieses unabhängige Portal, erstellt vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, gibt "Patienten als KunÂden" auf Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen EntscheidungsÂhilfen, ob die offerierte Untersuchung eher das Konto des Arztes kuriert oder doch Pluspunkte für die eigene Gesundheit bringt. Dass laut IGeL-Monitor vorliegende Studien "keine Hinweise auf deren Nutzen" geben und Frauen "aufgrund der Untersuchung unnötig beunruhigt" würden, hält Gynäkologen nicht davon ab, Patientinnen mit vollmundigen Versprechen zum "Ultraschall-IGeL" zu locken.
Obwohl wissenschaftliche Studien gezeigt haben, dass mit SonograÂfie gleich viele Frauen an Eierstockkrebs sterben wie ohne diese Selbstzahler-Vorsorgeuntersuchung, versuchen Gynäkologen ihren Patientinnen das Gegenteil Glauben zu machen. So versprechen schon die Internetauftritte der Praxen, durch "Vorsorge plus", "erweiÂterte Krebsvorsorge" oder "einem Plus an Leistung zur Optimierung der Vorsorge" krankhafte Veränderungen von Gebärmutter und Eierstöcken besser erkennen zu können. Laut IGeL-Monitor mit Kosten zwischen 16 und 31 Euro, privat abgerechnet von den "Ärztinnen und Ärzten des Vertrauens" ? und zwar unabhängig jeder medizinischen Notwendigkeit: Denn besteht Verdacht auf Eierstockkrebs, ist der Ultraschall eine Kassenleistung!
Beim Check von 157 Frauenarzt-Homepages ? das sind immerhin die Seiten von rund 25 Prozent der insgesamt 611 Frauenmedizinerinnen und -mediziner, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen NordÂrhein und Westfalen-Lippe zugelassen sind ? durch die VerbraucherÂzentrale NRW zeigten sich die Gynäkologen als "Meister des VerÂkaufs". Da wurde die Ultraschalluntersuchung als "wunderbare MögÂlichkeit" angepriesen, um "Zysten und Tumore rechtzeitig zu erkenÂnen und zu behandeln, was die Heilungschancen bei bösartigen VerÂänderungen zu einem hohen Prozentsatz erhöhe". Mal steigerte die "medizinisch sinnvolle Zusatzleistung die Aussagekraft der KrebsvorÂsorge erheblich", mal prognostizierte ein Webauftritt, dass "krankhafte Veränderungen in rund 70 Prozent aller Fälle früher als mit der übliÂchen Tastuntersuchung zu erkennen" seien. Eine andere Webseite berief sich darauf, dass erfahrene Gynäkologen weltweit "diese UntersuÂchung nicht nur empfehlen, sondern für dringend erforderlich halten". Ein Düsseldorfer Frauenarzt pries auf seiner Praxis-HomeÂpage die Zusatzleistung gar als "durch wissenschaftliche Studien belegt" an. Allein deren Nachweis blieb er schuldig. Unseriös ? so das Urteil der Verbraucherjuristen für zehn Prozent der 157 überÂprüften AnpreisunÂgen im Web, für die nun die ersten Mediziner mit "blauen Briefen" abgemahnt wurden.
Jeder Vierte (44) der begutachteten Praxenauftritte empfahl PatienÂtinnen den Selbstzahler-Ultraschall ganz unverblümt, weil die KasÂsenleistung zur KrebsÂvorsorge unzureichend sei. 14 stellten ihn gar als "einzig sinnvolle Leistung" besonders heraus. Nur auf 45 HomeÂpages notierte die Verbraucherzentrale NRW in Sachen IGeL-SonoÂgrafie keinen Befund.
Mit Abmahnungen und der Aufforderung, die unlauteren Versprechen aus dem Netz zu nehmen, will die Verbraucherzentrale NRW die unliebsamen Nebenwirkungen des Modells "Arzt als Verkäufer" zunächst kurieren.
Im vorliegenden Entwurf zum Patientenrechtegesetz der BundesÂregierung müssen darüber hinaus dringend verbindliche Vorgaben für den Umgang mit IGeL-Leistungen für Ärzte, wie verpflichtende AufÂklärung und schriftlicher Vertragsabschluss, vorgesehen werden. "Derzeit sind dort Regelungen zu finden, die noch hinter die geltenÂden Standards zurückgehen", mahnt Klaus Müller mehr VerbraucherÂschutz an, wenn Patienten in Arztpraxen zum Kunden werden.
Übrigens: Noch bis zum 16. Juli 2012 läuft eine bundesweite OnlineÂbefragung (http://www.vz-nrw.de) der Verbraucherzentralen zu Erfahrungen von gesetzlich Krankenversicherten mit "SelbstÂzahler-Leistungen". So soll ein Überblick gewonnen werden, welche Zusatzleistungen Ärzte von sich aus offerieren und welche Patienten nachfragen. Außerdem soll eine "Diagnose" zur Kosteninformation bei IGeL-Leistungen gestellt sowie überprüft werden, ob Mediziner als Verkäufer ihre Privatleistungen mit ihrer Kundschaft wie vorgeÂschrieben schriftlich vereinbaren. Die Befragung wurde durch eine Projektförderung des Bundesministeriums für Ernährung, LandwirtÂschaft und Verbraucherschutz ermöglicht.
Informationen rund um IGeL-Leistungen gibt es auch unter http://www.vz-nrw.de
Rechtsberatung im Gesundheitswesen bietet die Verbraucherzentrale NRW in 22 Beratungsstellen an. Adressen unter http://www.vz-nrw.de
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Pressestelle
Mintropstraße 27
D 40215 Düsseldorf
http://www.vz-nrw.de
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Datum: 22.05.2012 - 16:30 Uhr
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