Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt
ID: 644783
Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt
Berlin, 23. Mai 2012 ? Mit Blick auf den heute vom Bundeskabinett vorgelegten Kabinettsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten (Patientenrechtegesetz) verweisen Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) auf die Besonderheiten der zahnmedizinischen Versorgung.
"Zahnmedizinische Behandlungen sind keine Controlling-Prozesse, die mit bürokratischen Auflagen optimiert werden können", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. "Die Verschärfungen im Bereich der Dokumentation, Einwilligung und Aufklärung reduzieren die Behandlungszeit, dies kommt dem Patienten nicht zu Gute. Bei allem Verständnis für eine Bündelung der verschiedenen Rechtsgrundlagen: Hier schießt der Gesetzgeber über das Ziel hinaus ohne den Versorgungsalltag im Blick zu haben." Der Vorsitzende des Vorstandes der KZBV, Dr. Jürgen Fedderwitz, erklärte: "Die Absicht des Gesetzgebers, Patientenrechte zu ordnen und zu kodifizieren, begrüßen wir. Aber in der Umsetzung hapert es an einigen Stellen. Es ist zwar erfreulich, dass die Krankenkassen zukünftig Entscheidungen über beantragte Therapien nicht mehr beliebig verzögern können. Aber leider führt die Einführung enger Fristen dazu, dass das bewährte Gutachterverfahren im zahnmedizinischen Bereich ausgehebelt wird." Positiv bewerten BZÄK und KZBV, dass einer generellen Beweislastumkehr und einer verschuldensunabhängigen Haftung eine Absage erteilt wurde. Diese hätten zu einer Defensivmedizin geführt.
Pressekontakt:
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer, Telefon: 030 40005-150, presse@bzaek.de
KZBV: Dr. Reiner Kern, Telefon: 030 280 179-27, presse@kzbv.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 23.05.2012 - 17:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 644783
Anzahl Zeichen: 1964
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorläufige Bilanz zum Patientenrechtegesetz ist gemischt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundeszahnärztekammer (BZAEK) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).