Gesetz bewirkt keine Staerkung der Patientenrechte
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Gesetz bewirkt keine Staerkung der Patientenrechte
Anlaesslich des Kabinettsbeschlusses zum "Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" erklaert die stellvertretende gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Marlies Volkmer:
Mehr als zwei Jahre hat sich die schwarz-gelbe Regierung mit dem Patientenrechte-Gesetz beschaeftigt. Herausgekommen ist lediglich eine Zusammenfassung bereits bestehender Rechte.
Entgegen der Ankuendigungen der Koalition wurden wesentliche Bereiche, die fuer die Patientinnen und Patienten relevant sind, ueberhaupt nicht behandelt.
So wird ein Entschaedigungsfonds, der Patientinnen und Patienten in Haertefaellen unbuerokratische Hilfe gewaehrt, nirgends erwaehnt. Notwendige Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit von Medizinprodukten fehlen voellig. Auch Massnahmen zur Kontrolle der problematischen Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sind im Gesetzentwurf nicht zu finden.
Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) enttaeuschen mit diesem Gesetz alle Patientinnen und Patienten, denen sie seit Jahren Unterstuetzung versprechen. Das ist auch nicht verwunderlich, wenn man sich die gegenseitigen Sympathiebekundungen von Bahr und der Aerzteschaft auf dem derzeit stattfinden Aerztetag anschaut. Schliesslich haelt Aerztekammerpraesident Frank-Ulrich Montgomery jede Verbesserung der Patientenrechte fuer unnoetig.
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Datum: 23.05.2012 - 17:30 Uhr
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