Warnschussarrest - ein Schuss nach hinten

Warnschussarrest - ein Schuss nach hinten

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Warnschussarrest - ein Schuss nach hinten



(pressrelations) -
Zu der heute im Rechtsausschuss stattgefundenen Anhoerung zum Thema Warnschussarrest erklaert der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Burkhard Lischka:

Die Anzahl der jugendlichen und heranwachsenden Tatverdaechtigen ist seit Jahren ruecklaeufig. Seit langem unbestritten ist, dass eine Erhoehung der Strafandrohung keine Kriminalitaet verhindert. Kriminologen sind sich einig darueber, dass die Rueckfallquote mit der Dauer der Inhaftierung steigt.

Vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar legen die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf (Gesetz zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmoeglichkeiten) vor, der Strafverschaerfungen im Bereich des Jugendstrafrechts vorsieht.

Es verwundert nicht, dass der Entwurf in der Anhoerung des Rechtsausschusses von der Mehrheit der Sachverstaendigen kritisiert wurde.

Der Warnschussarrest und die Erhoehung der Hoechststrafe bei Heranwachsenden liefen dem Ziel des Jugendstrafrechts zuwider, erneuten Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden entgegenzuwirken. Gegen den Warnschussarrest spreche insbesondere die Rueckfallquote. Bei Jugendlichen, die zu einem Arrest verurteilt wurden, ist diese naemlich um rund zehn Prozent hoeher als bei den zu einer Freiheitsstrafe mit Bewaehrung Verurteilten. Der von uns benannte Sachverstaendige Professor Pfeiffer begruendete dies damit, im Jugendarrest erhielten die Jugendlichen "eine Fortbildung in der Anwendung krimineller Methoden". Ein anderer Sachverstaendiger nannte es "negatives Lernen in der Subkultur".

Moege die Anhoerung der Koalition als Warnschuss dienen.


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Datum: 23.05.2012 - 17:45 Uhr
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