Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand
ID: 644868
Erben von Betriebsvermögen zahlen deutlich weniger an Erbschaftssteuern als Erben privater Vermögen. Unter bestimmten Voraussetzungen geht Betriebsvermögen sogar ganz steuerfrei über, nämlich wenn der Nachfolger den Betrieb mindestens 7 Jahre lang nahezu unverändert und mit nahezu gleicher Anzahl der Beschäftigten (mindestens 700 % der Lohnsumme) fortführt. Hiergegen haben sich die 32 dem Beirat des Bundesfinanzministeriums angehörenden Finanzwissenschaftler in einem neuen 44-seitigen Gutachten ausgesprochen (Download unter www.bundesfinanzministerium.de).
Wesentliche Argumente
Die Wissenschaftler führen u.a. aus, dass es für eine ernsthafte Bedrohung der Wirtschaft und der Arbeitsplätze wegen der Erbschaftsteuer keine Anhaltspunkte gäbe. Mit Abschaffung sämtlicher Vergünstigungen könnte der Steuersatz auf einheitlich 12,5 % gesenkt werden. Darüber hinaus ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az. II R 9/11 ein Verfahren anhängig, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer – insbesondere im Hinblick auf die Ausgestaltung der Vergünstigungen für Betriebsvermögen – geprüft wird.
Stand: 12. April 2012
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: BarbaraLechner
Datum: 23.05.2012 - 18:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 644868
Anzahl Zeichen: 1225
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Steuerberater Klaus Vossler
Stadt:
Stuttgart
Telefon: +49 711 407030-60
Kategorie:
Steuerberatung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.05.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 338 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Steuerberater Klaus Vossler (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Steuerberater Klaus Vossler
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 ...
Referentenentwurf Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderun
Immobilien-Ertragsteuer ...
Angelehnt an die Vermögenszuwachssteuer für Kursgewinne wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2012 eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt. Sie werden nun grundsätzlich mit einem Sondersteuersatz besteuert. Durch diese Änderung kommt es zu umfangreichen Änderungen beim Verkauf von Grundstü
Sparpaket 2012 ...
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012. Solidarabgabe Bei Arbeitnehmern wird das 13. und 14. Gehalt ab 2013 wie folgt besteuert werden: •bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 % Lohnsteuer •darüber hinausgeh
Rückforderungen vom Finanzamt ...
Eingabefehler Ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt Saarland machte einen teuren Eingabefehler: Er hatte bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers die von seinem Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer zu hoch in den Computer eingegeben, genauer gesagt um das Zehnfache zu ho




