Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

ID: 644857
(firmenpresse) - Referentenentwurf

Anfang März legte das Bundesministerium der Finanzen einen ersten Referentenentwurf zu den zum 1.1.2013 geplanten Steueränderungen vor. Das Änderungsgesetz enthält u.a. notwendige Anpassungen an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, darunter insbesondere Änderungen in der EU-Amtshilfe-Richtlinie und weitere Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens.

Intensivierung der EU-Amtshilfe

Der Geltungsbereich des neuen „Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen“ erstreckt sich künftig auf alle Steuerarten – das bisherige EG-Amtshilfe-Gesetz wird abgelöst. Des weiteren richten alle Mitgliedstaaten ein zentrales Verbindungbüro ein, um den Auskunftsverkehr zu beschleunigen. Ab dem 1.1.2014 soll der automatische Informationsaustausch allgemein verbindlich und erweitert werden. Bankgeheimnisse dürfen den Informationsaustausch nicht behindern (neuer § 4 Abs. 5 des Gesetzes).

Elektrofahrzeuge

Steuerlich gefördert werden soll die Privatnutzung von betrieblichen Elektrofahrzeugen. Hierzu sieht der Gesetzentwurf vor, dass der für die Berechnung der Privatnutzung im Rahmen der 1%-Methode maßgebliche Listenpreis des Fahrzeugs um die darin enthaltenen Kosten des Akkumulators im Zeitpunkt der Erstzulassung des Elektrofahrzeugs gemindert werden soll (neuer § 6 Abs. 1 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes).

Lohnsteuerfreibeträge

Die im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigenden Freibeträge sollen künftig zwei Jahre lang gelten. Hierzu soll § 39a Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes um einen entsprechenden Satz ergänzt werden.

Maßgeblich für den neuen Zweijahreszeitraum ist der Beginn jenes Kalenderjahres, für das der Freibetrag erstmals beantragt worden ist. Änderungen während des Zweijahreszeitraumes zu Gunsten des Steuerpflichtigen werden auf Antrag berücksichtigt. Änderungen zu Ungunsten müssen dem Finanzamt umgehend angezeigt werden.



Stand: 12. April 2012

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Immobilien-Ertragsteuer Privilegien der Betriebserben auf dem Prüfstand
Bereitgestellt von Benutzer: BarbaraLechner
Datum: 23.05.2012 - 18:14 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 644857
Anzahl Zeichen: 2081

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bayerntax
Stadt:

München


Telefon: +49 89 53 90 61-0

Kategorie:

Steuerberatung


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.05.2012

Diese Pressemitteilung wurde bisher 290 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bayerntax (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Weitere Mitteilungen von Bayerntax


Immobilien-Ertragsteuer ...
Angelehnt an die Vermögenszuwachssteuer für Kursgewinne wurde mit dem Stabilitätsgesetz 2012 eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt. Sie werden nun grundsätzlich mit einem Sondersteuersatz besteuert. Durch diese Änderung kommt es zu umfangreichen Änderungen beim Verkauf von Grundstü

Sparpaket 2012 ...
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die steuerlichen Änderungen des Stabilitätsgesetzes 2012. Solidarabgabe Bei Arbeitnehmern wird das 13. und 14. Gehalt ab 2013 wie folgt besteuert werden: •bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 13.280,00: 6 % Lohnsteuer •darüber hinausgeh

Rückforderungen vom Finanzamt ...
Eingabefehler Ein Sachbearbeiter aus dem Finanzamt Saarland machte einen teuren Eingabefehler: Er hatte bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers die von seinem Arbeitgeber abgeführte Lohnsteuer zu hoch in den Computer eingegeben, genauer gesagt um das Zehnfache zu ho

Umsatzsteuer und Prozesskostenersatz ...
VSt-Abzug bei Prozesskosten Es kommt immer wieder vor, dass Rechtsstreitigkeiten zwischen Unternehmern vor Gericht ausgetragen werden. Im Regelfall wird der im Prozess unterliegende Unternehmer verpflichtet, die Prozesskosten (insbesondere die Rechtsanwaltskosten) des obsiegenden Unternehmers


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z