Totalverlust beim HCI Shipping Select 25 - Schadenersatz für Anleger

Totalverlust beim HCI Shipping Select 25 - Schadenersatz für Anleger

ID: 645195

Nach rund vier Jahren war der Fonds am Ende, die Anleger haben einen Totalverlust erlitten.



Fachanwalt Mathias NittelFachanwalt Mathias Nittel

(firmenpresse) - 48 Mio. Euro haben rund 1.000 Privatanleger mit dem Ende 2007 platzierten HCI Schiffsfonds Shipping Select XXV verloren. Der Fonds investierte das Geld in vier Massengutfrachter, die Panamax-Bulker Voge Prestige, Voge Prosperity, Vogetrader und Vogevoyager. Da die Schiffe ohne feste Charterverträge fuhren, macht sich die desaströse Entwicklung auf dem Welt-Schiffsmarkt in vollem Umfang bemerkbar. Nach rund vier Jahren war der Fonds am Ende, die Anleger haben einen Totalverlust erlitten.

Schadenersatz für Anleger wegen Falschberatung und Prospektfehlern

Wir vertreten bereits zahlreiche Mandanten aus dem Fonds HCI Shipping Select XXV und haben festgestellt, dass unsere Mandanten in vielfacher Hinsicht vor der Beteiligungsentscheidung falsch beraten wurden.

· Mehr als ein Fünftel der Anlegergelder für Vertriebsprovisionen: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass sich alleine die Emissionskosten, also die für den Vertrieb der Fondsanteile gezahlten Provisionen auf 22,9% des Anlegerkapitals incl. Agio belaufen.

· Nur 72% der Anlegergelder flossen in die Schiffe: Vielen Anlegern wurde nicht mitgeteilt, dass lediglich 72% des von ihnen aufzubringenden Eigenkapitals incl. Agio in den Erwerb der Schiffe fließen. Der Rest wurde für Zinsen, Provisionen und diverse Dienstleistungsvergütungen verwendet.

· Schiffsfonds als Altersvorsorge nicht geeignet: Bei der Anlage in dem Schiffsfonds handelt es sich um eine hochriskante unternehmerische Beteiligung, bei der aufgrund der hohen Fremdfinanzierung das Risiko des Totalverlustes besteht.

· Ausschüttungen wurden als Rendite dargestellt: Irreführender Weise wurden die Ausschüttungen, die die Anleger regelmäßig erhalten sollten, in den Beratungsgesprächen als Rendite dargestellt.

· Kein Hinweis auf fehlende Einnahmesicherheit infolge schwankender Charterraten: Für unsere Mandanten kam die wirtschaftliche Schieflage des Fonds völlig überraschend. Hintergrund ist, dass die Frachtraten für alle Arten von Schiffen ab Mitte 2008 infolge der Weltwirtschaftskrise, aber auch aufgrund der massiven Überkapazitäten an Schiffstonnage massiv eingebrochen sind.



· Keine Information über Risiken der loan-to-value Klauseln in den Kreditverträgen: In den mit den finanzierenden Banken sind so genannte loan-to-value Klauseln enthalten, die ein bestimmtes Verhältnis von Schiffswert zu Darlehensvaluta in US-$ festschreiben.

· Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen: Da ein Teil der vom Fonds aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US $ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann.

· Kein Hinweis auf fehlenden Zweitmarkt: Vielen Anlegern, mit denen wir gesprochen haben, wurde zugesichert, der Fondsanteil sei am Zweitmarkt gut zu verkaufen. Dies steht in krassem Widerspruch zur Realität. Einen funktionierenden Zweitmarkt für Anteile an geschlossenen Fonds gibt es nicht.

Vor dem Hintergrund dieser vielfältigen Beratungsfehler sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen Berater, Banken und Sparkassen wegen der Verletzung von Beratungspflichten.

Möchten auch Sie wissen, wie Ihre Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen sind? Rufen Sie mich an, ich helfe Ihnen gerne.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Alexander Meyer, Rechtsanwalt
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Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen. Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter http://www.nittel.co oder http://www.schiffsfonds-anleger.de.



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Bereitgestellt von Benutzer: Ra Nittel
Datum: 24.05.2012 - 10:38 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 24.05.2012

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