"Ärztetag sollte Sorgen der Menschen ernst nehmen!"
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DGHS wertet Beschluss desÄrztetags als realitätsfremd
Für die DGHS ist damit klar: Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, muss den Ärztetags-Beschluss aus dem Jahr 2011 noch einmal auf den Prüfstand stellen. Zudem lässt sich ein berufsrechtliches Verbot nicht mit dem verfassungsrechtlich verbrieften Recht auf Gewissensfreiheit in Einklang bringen.
Elke Baezner weiter: "Die DGHS fordert, dass es Ärzten in Deutschland ähnlich wie im Nachbarland Schweiz und den Niederlanden offiziell gestattet sein sollte, einem Patienten unter Beachtung strenger Sorgfaltskriterien beim Suizid zu assistieren, wenn sie es mit ihrem Gewissen vereinbaren können. Nur klare Regelungen mit effizienten Kontrollmechanismen schaffen Rechtssicherheit, nur so lässt sich Missbrauch vermeiden."
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt. ... damit das Leben bis zuletzt human bleibt!
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Datum: 24.05.2012 - 12:50 Uhr
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