PROGEO auch im vierten Quartal weiter erfolgreich
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Steigendes Auftragsvolumen im Geschäftsbereich s m a r t e x® +++ Staatsbibliothek Berlin erteilt Großauftrag für zweiten Bauabschnitt +++ Urteil des OLG Stuttgart unterstreicht Notwendigkeit intensiver Überwachung von Abdichtungen
Ein weiterer besonderer Erfolg ist die Beauftragung für
den zweiten Bauabschnitt des Daches der Staatsbibliothek Berlin. In das annähernd 7.000 Quadratmeter große Flachdach soll eine s m a r t e x® Leckmeldeanlage eingebaut werden. Den Auftrag zur Installation des vollautomatischen Leckmeldesystems auf dem Dach des ersten Bauabschnitts hatte PROGEO im Jahr 2006 erhalten und zur Zufriedenheit des Bauherrn ausgeführt.
Neben den Großprojekten erhielt PROGEO auch eine Reihe kleinere Aufträge, z. B. von Einfamilienhausbesitzern, die auf die Vorteile des neu in den Markt eingeführten Leckmeldesystems s m a r t e x® is für bituminöse Dachabdichtungen setzen. Dies bestätigt den Erfolg der neuen Strategie, über ein erweitertes Angebot von Systemen und Services neue Kundengruppen zu erschließen. Insgesamt sieht sich PROGEO damit auf einem guten Weg, die auf der Hauptversammlung 2008 kommunizierten Planzahlen zu erreichen. Dies steht allerdings unter der Voraussetzung, dass wichtige Projekte, wie geplant, noch bis Ende des Jahres fertig gestellt und abgenommen werden können.
Urteil des OLG Stuttgart sieht umfassende Überwachungspflicht des bauüberwachenden Architekten bei Abdichtungsarbeiten
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zeigt, dass sich die öffentliche Debatte um die Bauwerkssicherheit wandelt. Das Gericht befand, dass Abdichtungsarbeiten bei Flachdächern, Balkonen und Terrassen besonders intensiv zu überwachen sind, da diese mit einem besonders hohen Mängelrisiko behaftet sind. In der Entscheidung verurteilte das Gericht einen Architekten zur Zahlung von Sanierungskosten und Schadensersatz an die Eigentümer einer von ihm verantworteten Wohnanlage, obwohl die Verjährungsfrist bereits abgelaufen war. Mangelhaft ausgeführte Abdichtungsarbeiten wurden vom Architekten nicht ausreichend kontrolliert und führten zu massiven Feuchteschäden. Das OLG ging dabei nicht von Fahrlässigkeit, sondern wegen des hohen Mängelrisikos sogar von Arglist bei der Vernachlässigung der Kontrollpflicht aus (OLG Stuttgart, Urteil vom 21.04.2008, Az. 5U 22/08).
Vor dem Hintergrund dieses Urteils sollten Architekten und Bauüberwacher auch aus eigenem Interesse auf die Systeme und Services von PROGEO und damit auf eine systematische Überprüfung und Überwachung der Bauwerksabdichtungen auf Basis eines objektiven physikalischen Messprinzips setzen. Dies auch, weil in Fachkreisen mehr und mehr anerkannt wird, dass visuelle Kontrollen der Bauwerksabdichtungen nicht zielführend sind, wenn es darum geht, Leckagen systematisch festzustellen. Haftungsrisiken für Architekten und ausführende Firmen können so deutlich reduziert werden.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PROGEO (WKN 692650) entwickelt und vermarktet innovative Informationssysteme für die messtechnische Überwachung von Bauwerken zur Früherkennung und präzisen Ortung von Leckagen an Bauwerksabdichtungen. PROGEO wird im Freiverkehr in Frankfurt, Berlin, Bremen, Stuttgart und München gehandelt.
Sebastian Schulz, Investor Relations
Tel.: +49(0)33701 22-0 | Fax: +49(0)3370 22–119 | E-Mail: s.schulz(at)prohag.com
Datum: 12.11.2008 - 15:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 64587
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Josefine Loimeier
Stadt:
Potsdam
Telefon: 0331/6205313
Kategorie:
Finanzierung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.11.2008
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