Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn
Bei ausländischen Saisonarbeitern kann dies der Fall sein, wenn der Arbeitgeber nach einer zwischenstaatlichen Verwaltungsvereinbarung, die ihrerseits auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht, zur Leistung verpflichtet ist. Für polnische Arbeitnehmer gibt es zum Beispiel eine Vereinbarung zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem nationalen Amt Polens, nach der für die Anwerbung von Mitarbeitern aus Polen nur dann eine Arbeitserlaubnis erteilt werden kann, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Absprache zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes vermittelt wurde. Ob dies als zwischenstaatliche Vereinbarung für die Steuerbefreiung ausreicht, müssen die Richter aber noch entscheiden.
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Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 Büros in Deutschland sowie den über 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.800 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berät Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten, darunter 20.000 gewerbliche Kunden, zu sichern, bündelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurückgreifen.
Die ECOVIS Akademie ist zudem Garant für eine fundierte Ausbildung sowie eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung. Damit ist umfassend gesichert, dass die Mandanten vor Ort persönlich gut beraten werden.
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Datum: 29.05.2012 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 647349
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Berlin
Kategorie:
Vermischtes
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"Beiträge für eine Gruppenkrankenversicherung als Arbeitslohn"
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