Halbieren statt reduzieren: Aufbewahrungsfristen für Unternehmen auf fünf Jahre verkürzen!
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass ab 2013 eine Aufbewahrungsfrist im Steuerrecht von acht Jahren gilt. Ab 2015 soll dauerhaft eine Frist von sieben Jahren verbindlich sein. Auch im Handelsgesetzbuch sollen die Aufbewahrungsfristen entsprechend verkürzt werden.
"Unnötige Bürokratie geißelt die Wirtschaft. Der von der Bundesregierung eingeleitete Weg ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Allerdings muss es mittelfristig das Ziel sein, die bisherigen zehnjährigen Aufbewahrungsfristen zu halbieren, das würde die Bürokratiekosten der Firmen insgesamt um Milliarden Euro senken", betont Küchenmeister. "Die Politik sollte noch mutiger sein und sich darauf verständigen, die Aufbewahrungsfristen von Rechnungen und anderen Belegen im Steuer-, Sozial- und Handelsrecht zu vereinheitlichen und auf fünf Jahre zu begrenzen", schlägt Küchenmeister vor.
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Datum: 30.05.2012 - 00:20 Uhr
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