Achtung bei Fahrten in Frankreich: Alkoholschnelltest wird Pflicht.
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Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

(firmenpresse) - Jena, 30. Mai 2012. Ab dem 1. Juli 2012 wird das Mitführen eines Alkoholschnelltesters, dem so genannten Éthylomètre, bei Fahrten in Frankreich Pflicht. Diese neue Regelung, so teilt die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) mit, gilt auch für ausländische Fahrer.
Wer ab dem 1. Juli 2012 zu unseren Nachbarn nach Frankreich fahren will, muss ein Éthylomètre, also einen Alkohlschnelltester mit sich führen. Das gilt für alle Verkehrsteilnehmer, egal, ob sie mit dem Auto, dem Motorrad oder einem LKW unterwegs sind. Bis zum 31. Oktober 2012 bleibt ein Verstoß gegen die "Röhrchenmitführpflicht" ohne pekuniäre Folgen, danach wird ein Bußgeld in Höhe von mindestens 11 Euro fällig.
In Frankreich und Deutschland gilt die 0,5 Promille-Grenze. Mit der Einführung des Alkoholschnelltests setzen die französischen Behörden auf die Vernunft der Autofahrer. So kann jeder nach Alkoholgenuss vor dem Fahrtantritt seinen Promillewert selbst ermitteln. So wollen die Franzosen die Verkehrssicherheit erhöhen, denn bei fast einem Drittel der tödlichen Verkehrsunfälle in Frankreich ist Alkohol die Ursache. Die Schnelltestgeräte gibt es für ungefähr 1,50 Euro in Apotheken, Diskotheken und an Tankstellen. Übrigens ist das Röhrchen ein Einwegprodukt. Man muss also stets ein neues dabei haben.
Die Zuverlässigkeit der Schnelltester hat der ADAC getestet, das Ergebnis ist allerdings weniger befriedigend: "Die für den Versuch in Apotheken und per Internet gekauften Röhrchen zeigten bei den zehn Testpersonen in den meisten Fällen ungefähr 0,5 Promille an. Auch wenn die Polizeigeräte einen niedrigeren oder höheren Wert ermittelten".
Wer plant, mit dem Wagen in den Urlaub zu fahren, sollte sich generell über Verkehrsregeln im Ausland erkundigen. Ein paar wichtige Regelungen, die im Ausland gelten, gibt es auf der Homepage der Kanzlei unter dem Motto "Andere Länder, andere Sitten. Wissenswertes für Autofahrten im Ausland".
Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
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Datum: 30.05.2012 - 12:25 Uhr
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