Huerden fuer Mindestloehne muessen gesenkt werden
ID: 650307
Huerden fuer Mindestloehne muessen gesenkt werden
Zum Scheitern des Mindestlohns im Einzelhandel erklaert die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion fuer Arbeit und Soziales Anette Kramme:
Das ist ein grosser Rueckschlag fuer viele Beschaeftigte im Einzelhandel. Trotz monatelanger Verhandlungen wird es vorerst keinen Mindestlohn geben. Gescheitert ist der Mindestlohn an gesetzlichen Anforderungen, die veraltet sind.
Die Huerden fuer allgemeinverbindliche Mindestloehne muessen gesenkt werden. Das vorgesehene 50-Prozent-Quorum nach Paragraf 5 Absatz 1 Nummer 1 Tarifvertragsgesetz ist immer schwerer zu erfuellen. Zu wenige Betriebe sind heute noch tarifgebunden.
Die SPD Bundestagsfraktion will dieses Quorum abschaffen. Wir wollen es ersetzen durch das Kriterium der Repraesentativitaet, wie es heute schon in Paragraf 7 Arbeitnehmerentsendegesetz besteht. Dort wird geregelt, dass im Fall von konkurrierenden Tarifvertraegen das Bundesministerium fuer Arbeit und Soziales den repraesentativeren fuer allgemeinverbindlich erklaeren kann, wenn es ein oeffentliches Interesse an der Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen gibt. Diese Loesung ist flexibler als das starre 50-Prozent-Quorum und wuerde auch dem Einzelhandel helfen.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 31.05.2012 - 18:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 650307
Anzahl Zeichen: 1687
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 336 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Huerden fuer Mindestloehne muessen gesenkt werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
SPD-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).