Deutsche Flughäfen vorbildlich bei Unterstützung von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität / ADV-Umfrage belegt Top-Leistung bei steigender Inanspruchnahme
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von Reisenden mit eingeschränkter Mobilität vorbildlich. Das belegt
eine aktuelle Umfrage des Flughafenverbandes ADV über die
PRM-Leistungen an deutschen Flughäfen. Passagieren mit
eingeschränkter Mobilität, so genannten "Passengers with reduced
mobility" (PRM), wird auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006
seit 2008 ein europaweit einheitlicher Service beim Ein-, Aus- und
Umsteigen durch die Flughäfen angeboten.
Nach der ADV-Umfrage erhielten im vergangenen Jahr an den
deutschen Flughäfen mehr als eine Million mobilitätseingeschränkte
Reisende Unterstützung. "Derzeit nutzen Tag für Tag ca. 2.700
Passagiere die PRM-Services der deutschen Flughäfen. Damit kümmern
wir uns um mehr als doppelt so viele Reisende wie die Deutsche Bahn,
die nach eigenen Angaben täglich 1.233 mobilitätseingeschränkte
Passagiere zählt. Aufgrund des demografischen Wandels gehen wir davon
aus, dass sich die Nachfrage in den kommenden Jahren sogar verdoppeln
wird", erläutert ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel die
Ergebnisse.
"Die Gäste sind mit den Serviceleistungen der deutschen Flughäfen
und der dafür notwendigen Infrastruktur hoch zufrieden. Es gab auf
eine Million Passagiere nur eine Hand voll Beschwerden, die im
Nachgang fast alle ausgeräumt werden konnten", so Ralph Beisel
weiter. Um dieses hohe Leistungsniveau zu erreichen und mögliche
Schwachstellen frühzeitig zu erkennen, stehen die deutschen Flughäfen
im engen Austausch mit den lokalen Behindertenverbänden. "Die
deutschen Flughäfen haben in den vergangenen Jahren ihre Hausaufgaben
hervorragend gemacht und bieten durchgehend einen erstklassigen
Service an", so Ralph Beisel weiter. Aufgrund des hohen
Qualitätsniveaus bedarf es aus Sicht des Flughafenverbandes ADV
keiner ergänzenden Anpassung der Vorgaben aus Brüssel. Die
Europäische Kommission soll sich im Interesse der Flugreisenden
vielmehr auf eine einheitliche Durchsetzung der gültigen Bestimmungen
in allen EU-Mitgliedstaaten konzentrieren.
Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, müssen Fluggäste mit
eingeschränkter Mobilität spätestens 48 Stunden vor Abflug ihren
Bedarf dem befördernden Luftfahrtunternehmen mitteilen. Die
Fluggesellschaft leitet die Information an den Flughafen weiter,
damit dieser Personal und Equipment bereitstellt. Die Kosten für die
PRM-Dienstleistung werden von den Flughafendienstleistern ohne
Gewinnzuschlag an die Fluggesellschaften weitergereicht.
Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero
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Datum: 01.06.2012 - 11:03 Uhr
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