Funktioniert AMNOG? Evidenz steht aus!
ID: 650732
sieht sich in seiner Einschätzung bestätigt, dass das
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), funktionieren kann - wenn
beide Seiten Augenmaß walten lassen. Dass es aber andererseits zum
Scheitern verurteilt ist, wenn der Spitzenverband der Krankenkassen
seine omnipotente Stellung auszunutzen versucht. Nach dem AMNOG wird
für neue Arzneistoffe ein Erstattungsbetrag zwischen dem
Spitzenverband der Krankenkassen und dem pharmazeutischen Unternehmen
verhandelt. "Wir haben uns für faire Verhandlungslösungen
ausgesprochen - aber für keine, bei der der Kapitän der gegnerischen
Mannschaft gleichzeitig Schiedsrichter ist und in der Regelkommission
sitzt", so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. Der
GKV-Spitzenverband ist in einer vergleichbaren Position: Er
verhandelt über Preise, hat die meisten Stimmen im Gemeinsamen
Bundesausschuss, der über die Nutzenbewertungen beschließt, bestimmt
die Prüfaufträge des Prüfinstituts mit und sitzt in dessen
Stiftungsrat - ganz abgesehen von seinem politischen Einfluss als
Spitzenlobby der Krankenkassen. "Im ersten gestern abgeschlossenen
Verhandlungsverfahren haben sich die Vertragsparteien offenbar mit
dem nötigen Augenmaß geeinigt. Das ist bisher ein Einzelfall - ob er
zum Regelfall wird, bleibt abzuwarten - angesichts der Übermacht des
GKV-Spitzenverbandes sind leider Zweifel angebracht", so Fahrenkamp.
Denn der andere gestern beendete Fall macht deutlich, dass eine
Ausnutzung der besonders mächtigen Stellung des GKV-Spitzenverbands
die Verhandlungen zum Scheitern bringt. Ein Unternehmen sah sich
gezwungen, aus den Verhandlungen auszusteigen, da die frühe
Nutzenbewertung aufgrund der Wahl der Vergleichstherapie zu negativen
Ergebnissen gekommen war, im Gegensatz zu allen anderen europäischen
Ländern. Das Unternehmen konnte nach eigenen Aussagen nicht mehr mit
einem fairen Preis rechnen. Wohl deshalb, weil der Spitzenverband auf
einem extrem niedrigen und unangemessen Vergleichspreis aufsetzte.
Wohin diese Übermacht führen kann zeigen die Ergebnisse der bisher
vorliegenden Nutzenbewertungen. Von 27 begonnenen und 16 beendeten
Verfahren sind bisher nur zwei mit einem beträchtlichen Zusatznutzen
in Teilindikationen bewertet worden. Ein erheblicher Zusatznutzen
wurde bislang keinem Präparat zugestanden. In bisher drei bekannt
gewordenen Verfahren sah sich der Hersteller - zum Teil wegen
Verfahrensfehlern, die zu schlechten Bewertungen führten - genötigt,
sein Produkt erst gar nicht in den deutschen Markt einzuführen. Das
vom Spitzenverband angebotene minimale Preisniveau bietet in diesen
Fällen keine wirtschaftliche Grundlage für die Refinanzierung von
Innovationen, mit dramatischen Folgen für deutsche Patienten, denen
innovative Arzneimittel vorenthalten werden.
Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e. V. (BPI)
vertritt das breite Spektrum der pharmazeutischen Industrie auf
nationaler und internationaler Ebene. Über 260 Unternehmen mit rund
73.000 Mitarbeitern haben sich im BPI zusammengeschlossen.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de
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Datum: 01.06.2012 - 11:29 Uhr
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