Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig

Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig

ID: 652657

Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig



(pressrelations) -
Zur heutigen mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über das Wahlrecht erklären Steffi Lemke, Politische Bundesgeschäftsführerin, und Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

"Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform ist ein Anschlag auf die repräsentative Demokratie. Ein Wahlrecht, das nicht den Wählerwillen abbildet, sondern einzig schwarz-gelbe Überhangmandate sichern soll, wird in Karlsruhe keinen Bestand haben.

Statt das Wahlrecht einfacher und verfassungskonform zu gestalten, wurden die verfassungsrechtlichen Unwuchten des Wahlrechts noch vergrößert. Und durch zusätzliche Überlaufmandate durch die Reststimmenverwertung dient das Wahlrecht offenbar nur als FDP-Rettungsmaßnahme.

Die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform hat mit dem absurden Umstand des ?negativen Stimmengewichts? nicht ansatzweise aufgeräumt. Im Gegenteil.

Immer noch besteht für Wählerinnen und Wähler die Gefahr, dass sie einer Partei schaden, indem sie ihr ihre Stimme geben. Das ist absurd.

Wir stehen auf einer Seite mit dem Bundesverfassungsgericht, das in seinen damaligen Urteilen die Beseitigung des negativen Stimmgewichts, mehr Verständlichkeit des Wahlrechts und eine Korrektur der Überhangmandatsproblematik gefordert hatte ? eine Forderung, die von Schwarz-Gelb ignoriert wurde. Das in einem reinen machtpolitischen Akt von CDU/CSU und FDP verabschiedete neue Wahlrecht erfüllt diese Anforderungen nicht. Wir halten die Neuregelung der Sitzverteilung im Deutschen Bundestag mit den Grundsätzen der Wahlrechtsgleichheit, der Chancengleichheit der Parteien und der Unmittelbarkeit der Wahl für unvereinbar und klagen deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Bundestagsfraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben in Karlsruhe gemeinsam einen Normenkontrollantrag gestellt. Zudem klagt die Bundespartei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die schwarz-gelbe Wahlrechtsreform eigenständig im Organstreitverfahren."




PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN
Bundesvorstand Dr. Jens Althoff, Pressesprecher
Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: presse@gruene.de
Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Privater Pflege-Bahr ist Klientelgeschenk Michalk: Sehbehinderten Menschen behilflich sein
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 05.06.2012 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 652657
Anzahl Zeichen: 2510

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 221 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schwarz-Gelbe Wahlrechtsreform ist verfassungswidrig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bündnis 90/Die Grünen (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neues Videoformat "Otto fragt Felix" gestartet ...

Landtagsabgeordneter erklärt Politik für Kinder Politik ist kompliziert? Nicht für Otto! Der neugierige kleine Otter will es genau wissen und fragt einfach: Was ist eine Partei? Was bedeutet Politik? Und was passiert eigentlich bei der Bundesta ...

Alle Meldungen von Bündnis 90/Die Grünen


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z