Hunde in der Zahnarztpraxis? - Die geregelte Ausnahme
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Beim Zahnarztbesuch sind viele Blinde auf den Führhund angewiesen
Zum Sehbehindertentag am 06. Juni betonen die Hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzte die generelle Barrierefreiheit der hessischen Praxen - diese macht auch bei Blindenführhunden keine Ausnahme.
Sozialleistungen und damit auch Leistungen im Gesundheitssektor müssen barrierefrei erbracht werden. Darum achten hessische Zahnärztinnen und Zahnärzte nicht nur darauf, ihre Webseiten nach Möglichkeit für Bildschirmlesegeräte und spezielle Software für Blinde (Screenreader) zugänglich zu gestalten. Es ist ebenso selbstverständlich, dass die Barrieren, die einem Praxisbesuch entgegenstehen könnten, aus dem Weg geräumt werden und zu diesen Barrieren gehört die Unsicherheit, ob der Blindenführhund mit in die Praxis kommen darf.
"Blindenführhunde und Hunde, die Menschen mit anderen Behinderungen begleiten, haben ein jahrelanges und intensives Training hinter sich. Mit ihrem Verhalten in den Praxisräumen gibt es daher keinerlei Probleme. Auch die Hygiene ist kein Argument gegen das Mitführen eines Hundes - selbst wenn er in einer Ecke des Behandlungszimmers liegen würde. Bei den sehr hohen Hygienestandards in den hessischen Zahnarztpraxen ist es unproblematisch, Führ- und Begleithunde zu tolerieren, um ihrem Besitzer die Behandlung zu ermöglichen", kommentiert Dr. Giesbert Schulz-Freywald, Vizepräsident der Landeszahnärztekammer Hessen.
Auch wenn noch keine eindeutige gesundheitsrechtliche Regelung zur Mitführung von Hunden in Praxen und Kliniken vorliegt, kann festgehalten werden, dass gerade die notwendige Mitnahme von Blindenführ- und Assistenzhunden kein Hinderungsgrund für den Zahnarztbesuch ist. Durch die Hilfe des geschulten Praxispersonals ist es auch meist nicht nötig, dass der Vierbeiner im Behandlungszimmer anwesend ist. Ist sein Frauchen oder Herrchen gut in der Praxis angekommen, übernimmt das Praxisteam behutsam die Führung zum Behandlungsstuhl.
Die Zahnarztsuche auf der Webseite der LZKH informiert alle Patienten über die passende behindertengerechte Praxis in ihrer Nähe.
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Die Landeszahnärztekammer Hessen, mit Sitz in Frankfurt am Main und einer Außenstelle in Kassel, ist die Berufsvertretung von derzeit über 6.300 hessischen Zahnärztinnen und Zahnärzten.
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Datum: 06.06.2012 - 14:50 Uhr
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