Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozialminister Stefan Grüttner zum Urteil des Staatsgerichts

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozialminister Stefan Grüttner zum Urteil des Staatsgerichtshofs

ID: 654401

Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozialminister Stefan Grüttner zum Urteil des Staatsgerichtshofs



(pressrelations) -
Die Hessische Landesregierung hat die Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs zur Konnexitätsklage der Kommunen zur Kenntnis genommen. "Das Gericht hat die Grundrechtsklage als unbegründet zurückgewiesen und den Bestand und die Rechtmäßigkeit der Mindestverordnung bestätigt", erklärten Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. "Jetzt müssen und wollen wir nach vorne schauen, um gemeinsam mit den Kommunen eine qualitativ und quantitativ gute Kinderbetreuung zu gestalten", so die Minister. Über die Frage eines finanziellen Ausgleichs für die entstehenden Mehrkosten der Städte und Gemeinden sei man bereits seit längerem im Rahmen der Konnexitätskommission mit den Kommunen im Gespräch. "Wir wissen natürlich um die besonderen Belastungen der Kommunen und werden sie deshalb mit dieser Aufgabe weiterhin nicht alleine lassen", erklärte Schäfer.

Für die Zukunft kündigten die Minister an, die ohnehin laufenden Gespräche intensivcfortzusetzen und zeitnah zu einem Ergebnis zu führen. Die Hessische Landesregierung setze sich gemeinsam mit den freien Trägern und den Kommunen für eine individuelle Förderung der jüngsten Mitglieder der Gesellschaft ein und habe hier einen politischen Schwerpunkt der Landespolitik gesetzt, erläuterte Sozialminister Grüttner. "Frühkindliche Bildung in Betreuungseinrichtungen erhält dabei eine immer größere Bedeutung für die Zukunft der Kinder. Es muss unser aller Ziel sein, ihnen die bestmöglichen Startchancen zu geben. Eine gute Kinderbetreuung leistet dazu einen wichtigen Beitrag." Die Hessische Landesregierung messe der Familienpolitik und insbesondere der Betreuung der Jüngsten in der Gesellschaft eine große Bedeutung zu. "Wir sind hier auf eine gute Zusammenarbeit von Land und Kommunen angewiesen, gerade da die originäre Zuständigkeit für die Kinderbetreuung in kommunaler Hand liegt", betonte Grüttner. "Hessen ? und damit meine ich alle verantwortlich Handelnden und alle Bürgerinnen und Bürger ? hat Familiensinn. Das zu zeigen, erfordert immer wieder Anstrengungen von allen Seiten."



Aufbauend auf das, was das Land bisher schon bei der Förderung der hessischen Kindertageseinrichtungen in nicht unerheblichem Umfang leistet, strebt das Land in den Gesprächen mit den Kommunen eine Einigung über den finanziellen Bedarf für die Umsetzung der neuen Mindestverordnung an. Bereits heute zahlt das Land für jedes betreute Kind unter drei Jahren pro Jahr eine Pauschale von bis zu 840 Euro sowie bis zu 240 Euro pro Jahr für jedes betreute Kind im Alter von drei Jahren oder älter. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Träger für seine Einrichtung nach der Bekanntgabe der neuen MVO am 30. Dezember 2008 zusätzliches Fachpersonal bereitgestellt hat. Allein im Haushalt 2012 stellt das Land hierfür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt hat das Land seit 2010 aus dem Förderprogramm bereits über 50 Mio. Euro an die Träger der Einrichtungen ausgezahlt.


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Datum: 06.06.2012 - 18:00 Uhr
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