Rheinische Post: FPD hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld / Familienausschussvorsitzende Laurischk droht mit Ablehnung
ID: 654496
Bundestag, Sibylle Laurischk (FDP), hat verfassungsrechtliche
Bedenken gegen das Betreuungsgeld. "Ich bin beim Betreuungsgeld
skeptisch, ob der Bund aus verfassungsrechtlicher Sicht dafür
überhaupt zuständig ist", sagte Laurischk der in Düsseldorf
erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe). Zudem sei
bislang nicht die Frage beantwortet worden, "was eigentlich der Zweck
des Betreuungsgeldes ist". Laurischk sagte: "Ich behalte mir vor, dem
Gesetz nicht zuzustimmen." In der CDU gibt es Forderungen, den
Gesetzentwurf erheblich nachzubessern. "Mit dem Gesetzentwurf zum
Betreuungsgeld können wir noch nicht zufrieden sein", sagte der
CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Jarzombek der Zeitung. "Die 150 Euro
pro Monat müssen alle Familien mit Kleinkindern bekommen, unabhängig
davon, ob sie eine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch
nehmen." Es sei nicht zu verstehen, dass beispielsweise eine in
Teilzeit arbeitende Mutter mit geringem Einkommen das Betreuungsgeld
nicht erhalten soll. Das Betreuungsgeld solle eine Anerkennung für
Erziehungsleistung sein. "Wer sein Kind 20 Stunden statt 24 Stunden
am Tag betreut erbringt auch eine anerkennenswerte
Erziehungsleistung."
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.06.2012 - 00:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 654496
Anzahl Zeichen: 1505
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 159 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: FPD hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen Betreuungsgeld / Familienausschussvorsitzende Laurischk droht mit Ablehnung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).