IG BAU und ZDB zur bevorstehenden Ministerpräsidentenkonferenz: Sozialen Wohnungsbau weiter fördern!
ID: 657049
heute mit Händen zu greifen. Sozial schwache, aber auch Familien mit
mittleren Einkommen können es sich heute schon kaum leisten, dort zu
leben. Das kann nicht im Interesse eines funktionierenden und
intakten Zusammenlebens in Städten und Gemeinden sein. Zudem
verursacht die Verdrängung von Teilen der Bevölkerung ins Umland auch
erhebliche ökologische Folgekosten. Daher brauchen wir dringend
Anreize, dass insbesondere Wohnungen mit günstigen Mieten neu gebaut
werden." Dies erklärten heute der Bundesvorsitzende der
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel, und der
Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing.
Hans-Hartwig Loewenstein.
Beide forderten, die Ausgleichszahlungen nach dem
Entflechtungsgesetz für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von 518 Mio.
Euro auch über 2013 hinaus den Ländern zur Verfügung zu stellen.
"Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite Bund und Länder sich
im Rahmen der Föderalismusreform auf eine Trennung der Aufgaben
geeinigt und damit Pflichten auf die Länder verlagert haben, wie
dieses eben im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau der Fall ist,
und sich der Bund gleichzeitig weigert, den Ländern zukünftig die
dafür notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen." So Wiesehügel.
Loewenstein ergänzte: "Trotz des anziehenden Wohnungsneubaus bleibt
der Wohnungsmarkt angespannt. Ein Gutachten im Auftrag des
Bauministeriums belegt, dass es ohne soziale Wohnraumförderung im
Zeitraum 2014 bis 2019 insbesondere in den Wachstumsregionen zu einer
erheblichen Verknappung von preiswerten und zugleich barrierefreien
und/oder energetisch sanierten Mietwohnungen kommt."
Im Übrigen belegt die RWI-Studie zu den Wirkungen staatlicher
Investitionsansätze, dass der Bau von jährlich nur 2.300 zusätzlichen
Wohnungen Investitionen von 530 Mio. Euro bedeutet. Diese wiederum
ziehen 5.400 zusätzliche Arbeitsplätze nach sich, wodurch die
öffentlichen Haushalte um 350 Mio. Euro jährlich entlastet werden.
Darüber hinaus plädieren der Vorsitzende der IG BAU sowie der
Präsident des ZDB auch für eine Fortführung der Ausgleichszahlungen
für den Hochschulbau und die kommunale Infrastruktur.
Zum Hintergrund:
Mit der Föderalismusreform I 2006 wurde das Ziel verfolgt,
Aufgaben zwischen Bund und Ländern so zu entflechten, dass die klare
und vollständige Verantwortung entweder beim Bund oder beim Land
verbleibt. Damit einher ging notwendigerweise der Abbau von Systemen
der Mischfinanzierung, denn politische Aufgaben können nur
wahrgenommen werden, wenn dem politisch Verantwortlichen die
notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse
der Reform haben sich im Gesetz zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz -
EntflechtG) niedergeschlagen. Hier ist geregelt, in welchem Umfang
der Bund für von ihm übertragene Aufgaben Finanzmittel an die Länder
gibt.
Vom EntflechtG sind wichtige Positionen der öffentlichen
Bauinvestitionen und des Wohnungsbaus betroffen. So regelt das
Gesetz, dass der Bund für
- den Aus- und Neubau von Hochschulen, jährlich einen Betrag
von 695,3 Mio. Euro (§ 2);
- Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
der Gemeinden, jährlich ein Betrag von 1.335,5 Mio. Euro
(§ 3); (Davon standen in den letzten Jahren ca. 778 Mio.
Euro für den kommunalen Straßenaus- und Neubau und 557
Mio. Euro für die Förderung des ÖPNV zur Verfügung.);
- die Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für die
Wohnraumförderung, jährlich 518,2 Mio. Euro (§ 3)
bereitstellt.
Insgesamt sind hier also ca. 2 Mrd. Euro jährlich an baurelevanten
Finanzmitteln des Bundes angesprochen.
Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB)
Telefon 030-20314-409, klein@zdb.de
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Datum: 12.06.2012 - 10:01 Uhr
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