Neue OZ: Kommentar zu Arbeit / Arbeitsschutz
ID: 657910
Auf dem Papier ist die Sache klar geregelt: Mitarbeiter in
Unternehmen sind vertraglich und im Grundsatz nicht dazu
verpflichtet, in der Freizeit E-Mails, SMS und Anrufe
entgegenzunehmen und zu bearbeiten. Das Arbeitsschutzgesetz sieht
sogar Strafen für Vorgesetzte vor, die die Gesundheit ihrer
Angestellten gefährden. Dennoch handelt Bundesarbeitsministerin
Ursula von der Leyen klug, wenn sie eindeutige Regeln für die
Erreichbarkeit von Angestellten fordert. Immerhin lässt sich durchaus
eine hochgefährliche Fehlentwicklung in der Verschmelzung von Beruf
und Privatleben beobachten. Wenn am Sonntag der Chef anruft, mitten
in der Nacht Arbeits-Mails auflaufen oder SMS am Feierabend
verschickt werden, mag das die Ausnahme von der Regel sein. Aber
schnell wird daraus ein schleichender Prozess: Man denkt, eine
permanente Bereitschaft werde von einem erwartet, und wohlwollend zur
Kenntnis genommen. Kollegen, die eine Vollzeit-Belastung auf sich
nehmen, tun als fragwürdige Vorreiter einer falsch verstandenen
Arbeitsethik ihr Übriges.
Gerät die Balance aus Anspannung und Entspannung aus dem
Gleichgewicht, drohen Körper, Geist und Seele Schaden zu nehmen. Dies
kann weder im Sinne des Arbeitnehmers noch des Arbeitgebers liegen.
Den Laptop herunterzufahren und das Handy auszuschalten ist
jedenfalls alles andere als ein Zeichen der Schwäche.
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Datum: 12.06.2012 - 22:00 Uhr
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