Ohne Rechtsanwalt: Fahrverbot - Berlin ohne Auto
Entzug der Fahrerlaubnis bei groben Verstößen
Strafen für Verkehrssünder: von Punkten bis zum Fahrverbot
Verkehrssünder werden auf verschiedene Arten bestraft: Neben einem Eintrag im Verkehrszentralregister, also den berüchtigten "Punkten in Flensburg", droht bei schweren Vergehen auch der unmittelbare Entzug der Fahrerlaubnis. Die Rückgabe kann an bestimmte Bedingungen geknüpft werden, beispielsweise das erfolgreiche Ablegen der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), die im Volksmund als "Idiotentest" bekannt ist. Dem Betroffenen bleibt gegen diesbezügliche Bescheide eine zweiwöchige Einspruchsfrist. Wird versucht, juristisch gegen die Maßnahme vorzugehen, ist der Gang zum Anwalt ratsam. Vertreten durch einen Rechtsanwalt können Autofahrer auch versuchen, ein etwaiges Fahrverbot hinauszuzögern bzw. aufheben zu lassen. Unter Umständen lässt sich auch ein Bußgeld in der Höhe herabzusetzen.
Absehen vom Fahrverbot im Einzelfall möglich
Ein Fahrverbot geht nicht nur mit erheblichem Zeitverlust einher, für viele Menschen kann es geradezu existenzbedrohende Auswirkungen haben. So ist beispielsweise ein Handelsvertreter, der in der Woche hohe Kilometerzahlen zurücklegen muss, stark beeinträchtigt. Weniger belastend wirkt sich das Verbot hingegen auf andere Berufsgruppen aus, insbesondere wenn sie auf ein gut ausgebautes öffentliches Nahverkehrsnetz zurückgreifen können. Gelingt es vor Gericht eine außergewöhnliche und unverhältnismäßige Härte durch die Verhängung eines Fahrverbotes glaubhaft darzulegen, gibt es eine Chance die Aufhebung des Fahrverbots im Rahmen des Bußgeldverfahrens zu erreichen. Wird von der Maßnahme abgesehen, kommt es in der Regel zu einer entsprechenden Erhöhung des Bußgeldes.
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http://rechtsanwaltkuletzki.de/wordpress/leistungen-und-preise/rechtsanwalt-fahrverbot-berlin
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Datum: 13.06.2012 - 11:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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