Rheinische Post: E.ON bietet Vorruhestand ab 54 Jahre an
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Energiekonzern E.ON jetzt mit den Betriebsräten auf einen Sozialplan
zum Abbau der 6000 Arbeitsplätze in Deutschland geeinigt. Demnach
können Mitarbeiter bis Jahrgang 1958 in den Vorruhestand gehen, wie
die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Donnerstagausgabe)
erfuhr. Das betrifft also Beschäftigte, die 54 Jahre und älter sind.
Wer besonders lange bei E.ON tätig war, darf sogar mit 53 Jahren
gehen, wie Gabriele Gratz, Chefin des Ruhrgas-Betriebsrates, der
Zeitung sagte. Sie hat zusammen mit den Betriebsrats-Chefs anderer
großer E.ON-Töchter den Sozialplan ausgehandelt. Gratz geht davon
aus, dass über 1000 E.ON-Mitarbeiter in Deutschland Anspruch auf den
Vorruhestand haben. Der Konzern zahlt ihnen bis zu 70 Prozent des
letzten Nettogehalts. Zudem übernimmt er die Krankenkassen-Beiträge
und zahlt einen Ausgleich für ausfallende Beiträge zur
Rentenversicherung. Alternativ sieht der Sozialplan hohe Abfindungen
vor. E.ON zahlt 1,2 Bruttogehälter pro Beschäftigungsjahr. Das heißt:
Wer 30 Jahre lang im Konzern gearbeitet hat und 5000 Euro brutto
verdient, erhält 180 000 Euro. E.ON-Sprecher Guido Knott bestätigte
gegenüber der Zeitung die Vereinbarung: "Wir sind davon überzeugt,
mit den im Mustersozialplan enthaltenen Leistungen die notwendigen
Maßnahmen sozialverträglich umsetzen zu können."
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Datum: 14.06.2012 - 00:00 Uhr
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