Wie verkaufe ich Omas Häuschen?

Wie verkaufe ich Omas Häuschen?

ID: 659100
(ots) - Das Eigenheim stellt für die meisten Hausbesitzer
noch immer einen wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge dar. Kosten
für die erforderliche Pflege im Alter oder die Unterbringung in einer
Senioreneinrichtung, können oft nur durch den Verkauf von Immobilien
bestritten werden. Das Immobilienportal Immonet hat alle Infos
zusammengestellt, wie man bei einem Verkauf am besten vorgeht.

Erforderliche Unterlagen und Vollmachten In der Regel können
Eigenheimbesitzer nur selbst ihre Immobilie verkaufen. Nur sie sind
berechtigt, Kaufverträge zu unterzeichnen und ihr Besitzrecht zu
übertragen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass
Immobilienbesitzer einer anderen Person eine Vollmacht ausstellen.
Wer eine solche ausstellt, sollte folgende Informationen darin
berücksichtigen:

-seinen Namen, Anschrift -Namen und Anschrift der
bevollmächtigten Person -Erlaubnis für den Bevollmächtigten, die
eigenen Interessen gegenüber Privatpersonen, Unternehmen und Behörden
zu vertreten, um den Verkauf der Immobilie abzuwickeln - Anschrift
und Beschreibung der Immobilie -Kaufpreisspanne - weitere Details

Ratsam ist es, vorab mit einem Anwalt oder Notar über
erforderliche Formalitäten zu sprechen. Wer eine Immobilie veräußern
möchte, sollte so viele Informationen wie möglich zum Objekt sammeln.
In jedem Fall muss man einen Grundbuchauszug vorweisen können.

Gerichtlich bestellter Betreuer

Krankheit oder Pflegefall sorgen häufig dafür, dass Betroffene
selbst nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu regeln.
Um einen pflegebedürftigen Menschen vor Betrug zu schützen, gelten in
Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Kommt es zum Pflegefall und
kann sich der Betroffene nicht mehr selbst um seine Belange kümmern,
bestellt das zuständige Amtsgericht einen Betreuer. Das kann ein


naher Angehöriger oder eine außenstehende Person sein. Sind sich die
Angehörigen des Betroffenen einig, übernimmt in der Regel der
Ehepartner oder eines der Kinder die Aufgaben des Betreuers. Dieser
kann dann im Namen des Betroffenen tätig werden. Dabei muss er
sicherstellen, dass er bei all seinen Entscheidungen im Sinne des
Betroffenen handelt. Rechtspfleger kontrollieren die Betreuer auch,
wenn es sich um Familienangehörige handelt.

Vorweggenommene Erbfolge hält Immobilie im Pflegefall außen vor
Eigenheimbesitzer haben die Möglichkeit, ihre Immobilie im Zuge der
sogenannten vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten an ihre
Erbberechtigten weiterzugeben. In der Regel machen davon Eltern
Gebrauch, die zu Lebzeiten ihre Immobilie auf eines oder mehrere
Kinder übertragen. Tritt dann ein Pflegefall ein, kann diese
Immobilie nicht mehr zur Aufwendung der Kosten herangezogen werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass die Schenkung mindestens zehn
Jahre zurückliegt. Ist diese Frist noch nicht verstrichen, können
Pflegekosten gegen den Beschenkten geltend gemacht werden. Wichtig
für etwaige Auswirkungen auf die Steuer: Die Schenkung sollte ohne
Verpflichtungen und Geldleistung erfolgen. Nur dann können sich die
Beteiligten sicher sein, keinerlei Steuerpflichten zu unterliegen.

Achtung Steuer

Der Erlös aus dem Verkauf eines zuvor selbstgenutzten Hauses ist
in der Regel steuerfrei. Das heißt: Ein Gewinn muss nicht versteuert
werden, ein Verlust kann aber auch nicht abgeschrieben werden.
Voraussetzung: Die Immobilie muss mindestens drei Jahre vor dem
Verkauf vom Besitzer selbst bewohnt worden sein. Anders sieht es mit
vermieteten Objekten aus, die zur Finanzierung der Pflege veräußert
werden sollen. Für Verkaufserlöse muss unter Umständen eine Steuer
abgeführt werden. Auch etwaige Abschreibungen könnten rückwirkend
steuerlich von Belang sein. In solchen Fällen sollten die Verkäufer
oder die mit dem Verkauf Bevollmächtigten Fachleute zu Rate ziehen.

Viele Wege führen zum Verkauf

Liegen die erforderlichen Vollmachten und gerichtlichen Nachweise
vor, geht es an den Verkauf des Hauses. Je mehr Zeit bleibt, umso
größer sind die Chancen, einen guten Preis für das Objekt zu
erzielen. Die Möglichkeiten, ein Häuschen zu verkaufen, sind
vielfältig. Einfach in der Handhabung und von großer Wirkung sind
Online-Portale wie Immonet. Dort wird ein großer Kreis von
potenziellen Käufern erreicht.

Zuverlässig den Wert ermitteln

Bevor es an das Inserat oder den Online-Eintrag zum Verkauf des
Häuschens geht, stellt sich die Frage nach dem Wert der Immobilie.
Für viele Eigenheimbesitzer hat das eigene Haus auch einen hohen
emotionalen Wert, der auf dem Markt natürlich nicht berücksichtigt
wird. Andererseits können oft nur Sachverständige zweifelsfrei
klären, welchen Wert das Gebäude besitzt, wie wertvoll das
dazugehörige Grundstück ist und welche Preise für vergleichbare
Objekte in der Umgebung erzielt werden.

Wertauskunft von Immonet

Eine preiswerte Alternative zum Gutachter bietet die Wertauskunft
von Immonet. Einfach in der Handhabung ermittelt dieses Tool, welcher
Verkaufswert auf dem Markt zu erzielen ist. Dabei werden Faktoren wie
die Lage, der Objekttyp, das Alter, Modernisierungsstand,
Energieeffizienz und Marktsituation berücksichtigt. In die Berechnung
fließen Informationen aus einer flächendeckenden und ständig
aktualisierten Immobilien-Datenbank ein.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.

Originalmeldung:

http://www.immonet.de/service/omas-haus.html



Pressekontakt:
Medienkontakt
Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
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Datum: 14.06.2012 - 09:52 Uhr
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