Koalition verhindert Besserstellung von kurzfristig Beschäftigten beim Arbeislosengeld
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Koalition verhindert Besserstellung von kurzfristig Beschäftigten beim Arbeislosengeld
Wider besseres Wissen halten die Koalitionsfraktionen an ihrem völlig verfehlten Vorschlag fest: Die zu berücksichtigende Beschäftigungsdauer für die kleine Anwartschaft von sechs Monaten für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld wird lediglich von sechs auf zehn Wochen erhöht. Dass dies an den Berufswirklichkeiten, vor allem in der Kultur- und Kreativwirtschaft vorbeigeht, haben die Sachverständigen der Schauspieler- und Filmschaffenden-Verbände sowie von Verdi den Abgeordneten bei der Anhörung im April ins Stammbuch geschrieben. Darüber setzt sich die Koalition hinweg.
Damit wird eine wirkungslose und kompliziert-bürokratisch Regelung fortgeschrieben, die niemandem hilft. Sie schließt die Beschäftigten auch künftig weitgehend vom Arbeitslosengeld aus, obwohl sie Beiträge zahlen.
Der Antrag der SPD "Die Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung stärken ? Rahmenfrist verlängern ? Regelung für kurz befristet Beschäftigte weiterentwickeln" wird wohl mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt. Wir fordern, dass jeder, der sechs Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld hat ? und zwar ohne weitere Bedingungen. Und wir fordern die Verlängerung der Rahmenfrist auf drei Jahre. Davon können insbesondere die immer wieder kurz befristet Beschäftigten profitieren. Viele von ihnen arbeiten in der Film- und Fernsehbranche.
Unser Vorschlag verschwindet nicht in der Schublade. Er wird Eingang finden in unser Programm für die Bundestagswahl 2013 und im Falle unserer Regierungsbeteiligung Bestandteil unseres RegierungsÂhandelns werden.
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Datum: 14.06.2012 - 16:00 Uhr
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