Thor Steinar verklagt Schönbohm
ID: 66057
Mediatex-Anwalt Jung reicht Klage gegen das Land Brandenburg ein
Nach ergebnislosem Verstreichen der Frist, die dem Innenministerium für die Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen gesetzt wurde, sahen wir uns gezwungen, zur Abwehr nicht gerechtfertigter Grundrechtsverletzungen durch das Land Brandenburg vom Rechtsanwalt Sascha Jung (München), Klage am Verwaltungsgericht Potsdam einzureichen.
Die Erfolgsmarke aus dem Hause Mediatex(firmenpresse) - In seinem Verfassungsschutzbericht 2007 hat der Verfassungsschutz des Landes, unter der Rigide seines Innenministers Schönbohm, die Bekleidungsmarke „Thor Steinar“ der Mediatex GmbH zu unrecht als „identitätsstiftendes Kennzeichen von Rechtsextremisten“ verunglimpft und dem Unternehmen hierdurch wirtschaftlichen Schaden zugefügt.
Aus der Klageschrift:
„Mit anwaltlichem Schreiben vom 22.08.2008 hat die Klägerin das BMI auf die massiven Schäden, die ihr durch die beanstandeten amtlichen Veröffentlichungen und Wertungen entstehen, hingewiesen und Aufklärung über das Vorgehen verlangt.
Das BMI hat hierauf eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Vorbringen der Klägerin indes verweigert, insbesondere ist man auch nicht bereit klarzustellen, daß man der Klägerin keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen unterstellt. Lapidar heißt es lediglich, daß man […] über “Gewohnheiten und Erkennungsmerkmale extremistischer Gruppierungen“ zu unterrichten habe.
Mit Einschreiben vom 30.10.2008 wurde das BMI deshalb mit Fristsetzung zum 21.11.2008 zur Erklärung aufgefordert, die beanstandeten Veröffentlichungen nicht weiter zu verbreiten. Hierauf verweigert das BMI nunmehr jedwede Stellungnahme. […]
Mit der Berichterstattung greift der Beklagte fortdauernd mittelbar [..] rechtswidrig - und in besonders intensiver Weise in die Rechte der Klägerin ein.
Das BMI beabsichtigt mit seiner anprangernden Berichterstattung, wie dargelegt auch nachgerade potentielle Kunden vom Sortiment der Klägerin abzuschrecken und Multiplikatoren, Behörden und Bürger zu Ausgrenzungs- und Boykottmaßnahmen gegen die Klägerin selbst, ihre Betriebspartner bzw. Kunden aufzustacheln, diese gesellschaftlich zu isolieren und somit den Vertrieb des Sortiments der Klägerin einzuschränken oder im Idealfall vollständig zum Erliegen zu bringen.
Es besteht als schwere fortdauernde Beeinträchtigung ein massiver Rufschaden in der breiteren Öffentlichkeit. Dies hat insbesondere zur Folge, daß sich die behördliche Anprangerung in der Presse und durch andere Behörden fortdauernd wiederholt, was nach dem Motto, es muß ja so sein, zu geradezu grotesk verzogenen Wahrnehmungen von Tätigkeiten der Klägerin führt. […]
Das BMI hat […] indes lediglich über tatsächlich verfassungsfeindliche Bestrebungen zu berichten; dagegen weder über die von rechtsextremen Verfassungsfeinden bevorzugten Haarfärbemittel oder Kontaktlinsen bzw. deren jeweilige Hersteller, noch über die Eßgewohnheiten solcher Kreise oder eben dort bevorzugter Bekleidungsmarken und -motive. Eine solche aus Allgemeinplätzen bestehende Berichterstattung ist nämlich zum Schutz unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht erforderlich. […]
Da das BMI sich aber nicht darauf beschränkt zu berichten, daß die Mitglieder bestimmter verfassungsfeindlicher Personenzusammenschlüsse eine über Zahlen wohl auch kaum nachweisbare Vorliebe für Bekleidungsstücke mit germanischen Runen oder blond gefärbte Haare entwickelt hätten, sondern eben zumindest auch die Klägerin als Hersteller von Bekleidung mit derartigen Motiven namentlich anprangert und ihre Vertriebsmöglichkeiten damit genauso einschränkt, wie sie ihren Ruf amtlich gefährdet, liegt indessen eine solche, mangels Betroffenheit eines Grundrechtsträgers grundrechtlich neutrale Berichterstattung, gerade nicht vor. […]
Daher wird beantragt:
1.Die Beklagte wird verurteilt, die Verbreitung des Verfassungsschutzberichtes für das Berichtsjahr 2007 zu unterlassen, wenn nicht zuvor die Passagen über die Klägerin entfernt oder unleserlich gemacht wurden.
2.Die Beklagte wird verurteilt in ihrem nächsten Verfassungsschutzbericht zu berichten, daß sie nicht berechtigt war, im Verfassungsschutzberichten 2007 über die Klägerin zu berichten.
3.Die Beklagte wird verurteilt, es zukünftig zu unterlassen, über die Klägerin in den Verfassungsschutzberichten unter der Rubrik „Rechtsextremismus“ zu berichten, solange und soweit sie über eine verfassungsfeindliche Aktivität der Klägerin im Berichtszeitraum nicht Beweis führt oder im Falle einer informellen Nutzung der Marke „Thor Steinar“ durch tatsächlich verfassungsfeindliche Personenzusammenschlüsse nicht klarstellt, daß sie der Klägerin selbst keine verfassungsfeindlichen Aktivitäten unterstellt.
Mediatex GmbH
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Mediatex GmbH
Karl-Liebknecht-str. 60-62
15711 Zeesen
Mediatex GmbH
Rechtsabteilung
Karl-Liebknecht-str. 60-62
15711 Zeesen
Datum: 27.11.2008 - 15:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 66057
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rainer Schmidt
Stadt:
Zeesen
Telefon: 03375/268080
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: 06.12.2008
Anmerkungen:
Veröffentlichung nur mit Quellennachweis
Belegexemplar erwünscht
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1611 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Thor Steinar verklagt Schönbohm"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mediatex GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Die Firma Mediatex GmbH bedauert die Assoziationen, die mit der Benennung des neuen Ladengeschäftes "Brevik" in Chemnitz entstanden sind. Gleichzeitig distanziert sie sich von jeglicher Gewalttat und von Extremisten, gleich welcher Couleur. Der Amoklauf des Anders Behring Breivik hat ni
Mediatex stellt das"Thor Steinar"Buch vor ...
Der Bekleidungshersteller Mediatex beschreitet durch die Herausgabe eines Thor Steinar Buches neue Wege und erweitert seine Produktpalette. Seit drei Jahren hatt die Mediatex GmbH ihren schon einen Jahreskalender mit Texten zu unterschiedlichen Themen angeboten. Nun ist ein zweihundertseitiger Textb
Krimineller Hacker-Angriff auf externe Datenbank von Thor Steinar ...
Die Daten waren am Mittwoch den 30.12.2009 teilweise auf der Seite des „Computer Chaos Club“ veröffentlicht worden. Von dort wurde auch auf den gesamten Datenbestand verlinkt. Ausgerechnet diese Vereinigung hat als Grundsatz „Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen“. Unmittelbar
Weitere Mitteilungen von Mediatex GmbH
Auf dem Weg zur Wissensstadt – Potsdam profiliert sich weiter als Wissenschaftsstandort ...
Oberbürgermeister Jann Jakobs übernimmt den Vorsitz des Vereins proWissen Potsdam e.V., Universitätspräsidentin Prof. Sabine Kunst den stellvertretenden Vorsitz Die Mitgliederversammlung des Vereins proWissen Potsdam e.V. hat auf der jährlichen Mitgliederversammlung am Mittwochabend Oberbürge
Wichtige Ziele verfehlt: Stiftung Familienunternehmen zur heute beschlossenen Reform der Erbschaftsteuer ...
„Die Anstrengungen der Politik sind insbesondere vor dem Hintergrund des engen verfassungsrechtlichen Rahmens anzuerkennen. Vor allem seit der Sommerpause wurden einige wichtige Forderungen der Stiftung Familienunternehmen erfüllt. Hierzu zählen die Verkürzung der Haltefristen von 15 auf nunme
Vielfältig erfolgreich ...
„Von einem Flamenco-Tanzstudio über die Kreation eines eigenen Kosmetiklabels „Oleander Natural Living“ oder einem Bowlingcenter bis hin zu einer Praxis für Ergotherapie – diese 21 Unternehmerin-nen zeigen Wege auf, setzen Akzente und geben ein Beispiel, wie vielfältig, ideen- und erfolgr
Falk Fonds 75: CLLB Rechtsanwälte erstreiten Schadenersatz für Anleger ...
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin konnte nunmehr für einen weiteren Falk-Fonds-Anleger Schadenersatzansprüche durchsetzen. Gegenstand dieses Verfahren war eine fehlerhafte Beratung bezüglich einer Beteiligung am Falk Fonds 75. Im Jahre 2001 kam der Anleger mit ein




