SCHWEICKERT: EU darf Nationalstaaten in OIV nicht entmündigen (15.06.2012)
ID: 660648
SCHWEICKERT: EU darf Nationalstaaten in OIV nicht entmündigen (15.06.2012)
Die OIV muss auch weiterhin frei vom Einfluss der Bürokraten aus Brüssel bleiben. Es kann nicht sein, dass Verwaltungsbeamte der EU-Kommission diktieren wollen, was die Vertreter der Nationalstaaten beschließen sollen.
Den Nationalstaaten muss es weiterhin möglich sein, ihre Position ohne Brüsseler Druck in der OIV zu verhandeln. Wo kommen wir denn hin, wenn wir nicht mal mehr sagen dürfen, welche Arten der Weinproduktion wir in Deutschland zulassen möchten und welche nicht?
Für das angestrebte Vorhaben der EU, den Mitgliedsstaaten das Verhandlungsmandat in der OIV entziehen zu wollen, fehlt jegliche Rechtsgrundlage. Es darf nicht dazu kommen, dass wir durch fehlende Flexibilität bei der Verhandlungsführung künftig in der OIV außen vor sind.
Eine bodenlose Anmaßung der EU ist es zudem, die Mitgliedstaaten nun dazu erpressen zu wollen, ihrer eigenen Entmachtung in der OIV zuzustimmen, indem sie den Staaten für diesen Fall die Aufhebung von Vertragsverletzungsverfahren verspricht. Die EU sollte keine Taschenspielertricks anwenden, um die Mitgliedsstaaten zu entmachten, die Macht der Bürokraten zu stärken und eine ihr genehme Weinbaupolitik durchzusetzen.
Bei diesem wichtigen und zukunftsweisenden Thema für die Weinwirtschaft hätten wir uns mehr Engagement gerade auch durch die großen Weinbau treibenden Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gewünscht, die sich hier leider einen sehr schlanken Fuß gemacht und keine Stellungnahme abgegeben haben.
Hintergrund:
Zurückzuführen ist die gegenwärtige Debatte auf einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates am 11. Juni 2012. Die Präsidentschaft beabsichtigt diesen Beschluss am 18. Juni 2012 herbeizuführen.
Der Deutsche Bundestag hat sich in der Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am 13.6.2012 mit der Thematik befasst.
Die OIV ist eine zwischenstaatliche wissenschaftliche und technische Organisation, die sich aus Mitgliedern, Beobachtern und internationalen Organisation mit einem besonderen Status zusammensetzt, die im Bereich von Reben und Wein aktiv sind. Die OIV zählt derzeit 43 Mitglieder, darunter lediglich 21 EU-Mitgliedstaaten.
Mit dem vorgeschlagenen Beschluss des Rates sollen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verpflichtet werden, bezüglich der Resolutionen der OIV einen vom Rat der EU festgelegten Standpunkt zu vertreten. Dadurch könnten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Interessen nicht mehr in die Verhandlungen einbringen und dort Entscheidungen durch Widerspruch verhindern.
Ein solches Vorgehen ist nicht verhältnismäßig, denn damit würde die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Mitgliedstaaten über die Maßen eingeschränkt. Ziel muss es weiterhin sein, die Funktionsfähigkeit der OIV zu erhalten und damit insbesondere auch nationale Einflussmöglichkeiten zu erhalten. Auch ist das gegenwärtige Verhandlungsmandat zu restriktiv und muss angepasst werden, damit die Mitgliedstaaten grundsätzlich mehr Handlungsfreiheit bekommen. In Zukunft gilt es diese Aspekte zu beachten und umzusetzen, denn der Verhandlungsführung geht ansonsten die Flexibilität verloren. Ferner steht es allen EU-Mitgliedsländern, die bisher noch nicht Mitglied der OIV sind, frei, sich in Zukunft dort einzubringen und mitzuarbeiten.
FDP-Bundestagsfraktion
Platz der Republik
11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 523 78
E-Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 15.06.2012 - 15:49 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 660648
Anzahl Zeichen: 4143
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 290 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"SCHWEICKERT: EU darf Nationalstaaten in OIV nicht entmündigen (15.06.2012)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
FDP-Bundestagsfraktion (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).