Wohngebäudeversicherung: Rauchmelderpflicht beachten

Wohngebäudeversicherung: Rauchmelderpflicht beachten

ID: 661175

Rauchmelder retten nicht nur Leben, sondern sichern auch im Schadensfall die Zahlungen aus der Wohngebäudeversicherung.



Ein Fall für die WohngebäudeversicherungEin Fall für die Wohngebäudeversicherung

(firmenpresse) - "Rauchmelder retten Leben," so informiert der Slogan des deutschen Feuerwehrverbandes über die kleinen batteriebetriebenen Lebensretter. Dass die Rauchmelder aber auch eine Bedeutung für die Wohngebäudeversicherung haben, ist nicht allen Hauseigentümern klar. Denn die Wohngebäudeversicherung schreibt in ihren Bedingungen unter anderem vor, dass behördliche und gesetzliche Auflagen zum Brandschutz eingehalten werden müssen. Dazu gehört auch die Rauchmelderpflicht, die in einigen Bundesländern bereits Bestand hat.

Im Bundesland Rheinland-Pfalz wird die bestehende Rauchmelderpflicht ab Mitte Juli erweitert: Gab es seit dem Jahr 2003 nur eine Pflicht für Neu- und Umbauten, so müssen nun alle anderen Wohnungen oder Häuser aus dem Altbestand mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. Eine Missachtung dieser gesetzlichen Verpflichtung kann bei einem Schaden den Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung gefährden.

Wie sieht die Situation in den anderen Bundesländern aus?

Saarland: Dort besteht die Rauchmeldepflicht für Neu- und Umbauten seit dem Jahr 2004, der Altbestand ist noch nicht gesetzlich geregelt.

Schleswig-Holstein: Seit 2005 müssen alle Neubauten mit Rauchmeldern ausgestattet sein, ältere Wohnobjekte mussten bis zum Jahr 2010 nachgerüstet werden.

Hessen: Auch in Hessen gibt es schon seit längeren die Rauchmelderpflicht für Neubauten (seit 2005), alle anderen Wohnobjekte müssen bis zum Jahr 2014 nachgerüstet werden.

Hamburg: Die Pflicht für Rauchmelder besteht dort seit dem Jahr 2006, ältere Wohnungen mussten bis zum Jahr 2010 nachgerüstet werden.

Mecklenburg-Vorpommern: Hier gilt seit dem Jahr 2009 für alle Wohnbauten die Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern.

Thüringen: Neubauten müssen seit dem Jahr 2008 mit Rauchmeldern ausgestattet sein, eine Regelung für ältere Wohnungen ist noch nicht vorhanden.



Sachsen-Anhalt und Bremen: Dort gibt es die Rauchmelderpflicht seit 2009 bzw. 2010, bis zum Jahr 2015 müssen alle Wohnungen nachgerüstet werden.

Niedersachsen: Die Einführung der Rauchmelderpflicht kommt zum 1. November 2012. Der Nachrüstpflicht für ältere Wohnungen müssen Hauseigentümer bis zum Jahr 2015 nachkommen.

In den folgenden Bundesländern gibt es überhaupt keine gesetzliche Regelung zum Thema Rauchmelder: Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg und Bayern.

In Deutschland sterben rund 600 Menschen jährlich an den Folgen eines Wohnungsbrandes. Dabei sind aber nicht die Verbrennungen die Todesursache, sondern in der Regel der giftige Rauch. Betroffen ind die Opfer in der Regel nachts im Schlaf. Ei Brand wird nicht rechtzeitig bemerkt und die giftigen Gase können sich ungehindert ausbreiten.

Dabei ermöglichen Rauchmelder die rechtzeitige Wahrnehmung eines Brandes. In vielen Fällen bliebe nicht nur Zeit zur Rettung, sondern auch zur Brandbekämpfung in der Entstehungsphase. Denn die Bedingungen der Wohngebäudeversicherung sehen auch eine Schadensminderungspflicht vor - das lässt sich bewerkstelligen, wenn ein Brand durch Rauchmelder rechtzeitig bemerkt wird.


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Datum: 18.06.2012 - 07:50 Uhr
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