Weihnachtszeit ist auch Boni-Zeit: Wie Sie mit Zeitwertkonten Ihr Weihnachtsgeld oder den Bonus sinn

Weihnachtszeit ist auch Boni-Zeit: Wie Sie mit Zeitwertkonten Ihr Weihnachtsgeld oder den Bonus sinnvoll in „freie Zeit“ investieren können!

ID: 66288

Frankfurt, 01.12.2008 - Viele Arbeiter und Angestellte dürfen sich in diesem Jahr auf Weihnachtsgeld oder eine Bonuszahlung freuen. Dabei stellt sich die Frage, wie das Geld sinnvoll eingesetzt werden kann, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen. Es gibt viele Möglichkeiten es anzulegen, doch die Verunsicherung aufgrund der aktuellen Wirtschaftlage ist groß. Eine gute Variante zur langfristigen und doch flexiblen Anlage von Weihnachtsgeld und Bonus sind Zeitwertkonten. Der angesparte Betrag kann hier zu einem späteren Zeitpunkt als bezahlte Auszeit, zum Beispiel für ein Sabbatical, die verlängerte Elternzeit oder zur Überbrückung bis zur Rente, das heißt für einen Vorruhestand, genutzt werden.



(firmenpresse) - Wie funktionieren Zeitwertkonten?
Der Zweck eines Zeitwertkontos ist ganz allgemein die Finanzierung einer längerfristigen bezahlten Freistellung bei fortlaufendem Arbeitsverhältnis und Sozialversicherungsschutz. Für die Finanzierung der Freistellung baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf. Der Arbeitnehmer zahlt Bestandteile seines Gehalts bspw. Tantieme, Boni, Weihnachtsgeld oder Zeitanteile wie Überstunden oder Resturlaubstage in ein Wertkonto ein und erhält dafür bezahlte Freizeit. Die Vergütungsansprüche werden nicht ausgezahlt, sondern dem Zeitwertkonto mit ihrem Bruttowert gutgeschrieben. Das Wertguthaben wird in der Regel verzinslich angelegt und anschließend unter Abführung der Steuern und Sozialversicherungsbeiträge als Freistellungsgehalt ausbezahlt. Einkommenssteuer und Sozialabgaben werden für das eingezahlte Kapital vorerst nicht fällig und müssen erst dann entrichtet werden, wenn das Kapital entnommen wird. Es ergeben sich u.a. vorteilhafte Spareffekte für die Mitarbeiter durch die nachgelagerte Besteuerung und Verbeitragung (Bruttosparen). Gerade vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Anhebung des Renteneintrittsalters sowie dem Wegfall der Förderung der Altersteilzeit nach dem 31.12.2009 gewinnen Zeitwertwertkonten mehr und mehr an Bedeutung.

Wertsteigerung durch sichere Kapitalanlage?
Das angesparte Wertguthaben lässt sich durch verschiedene Anlagemöglichkeiten steigern und führt zu einem entsprechend größeren Freistellungszeitraum für den Arbeitnehmer. Größte Planungssicherheit und garantierte Erträge bietet die Überführung des Guthabens in ein Versicherungsprodukt (Lebensversicherung). Damit investiert der Arbeitnehmer in ein bekanntes Vorsorgemodell. Diese Produkte versprechen sowohl eine garantierte Wertentwicklung als auch eine entwicklungsabhängige Überschussbeteiligung, die das Wertguthaben erhöhen kann.
Ein weiteres Gestaltungsmodell ist die Investition in Investmentfonds. Auch hier hat der Mitarbeiter die Möglichkeit, das Risiko durch die Zusammenstellung verschiedener kombinierbarer Fondsprodukte zu minimieren. Er kann zwischen unterschiedlichen Risikoklassen auswählen und sich je nach Anlage- und Risikoneigung für das passende Portfolio entscheiden. Das Wertguthaben entspricht dann der Wertentwicklung der Kapitalanlage.


Noch mehr Sicherheiten für Arbeitnehmer durch den verbesserten Insolvenzschutz und die Werterhaltgarantie durch das neue „Flexi II“
Was passiert mit dem Wertguthaben bei den heutigen schwankenden Aktienkursen oder im Falle einer Insolvenz des Unternehmens? Derzeit beschäftigt sich der Gesetzgeber sehr stark mit dem Thema Zeitwertkonten und der Flexibilisierung der Arbeitszeit und wird dazu am 19.12.2008 das neue Gesetz zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen („Flexi II“) verabschieden. Das Gesetz soll am 01.01.2009 in Kraft treten. Dabei steht der verbesserte Insolvenzschutz, die Kapitalanlagerestriktion sowie die Werterhaltgarantie für Zeitwertkonten im Vordergrund. Der Insolvenzschutz wird zukünftig verpflichtend ausgestaltet. Zu den zulässigen Sicherungsmitteln zählen Treuhandverhältnisse, Versicherungsmodelle oder schuldrechtliche Verpfändungs- oder Bürgschaftsmodelle mit ausreichender Sicherheit gegen Kündigung. Werden keine ausreichenden Insolvenzsicherungsmittel ergriffen und kommt es zu einem Verlust des Wertguthabens, sieht der Gesetzentwurf Sanktionen gegen den Arbeitgeber und ggf. seine organschaftlichen Vertreter vor.
Der Gesetzgeber sieht weiterhin vor, dass eine Anlage in Aktien oder Aktienfonds (Kapitalanlagerestriktion) grundsätzlich nur noch bis zu einer Höhe von 20% zulässig. Ausnahmen werden zugelassen, wenn dies in einem Tarifvertrag oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung vereinbart wurde oder das Wertguthaben ausschließlich für Freistellungen unmittelbar vor Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters zur Verfügung steht. Daneben muss zukünftig eine sogenannte Werterhaltgarantie vorliegen. Dies bedeutet, dass ein Rückfluss zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Wertguthabens mindestens in Höhe des angelegten Betrages gewährleistet sein muss. „Der verbesserte Insolvenzschutz und die Werterhaltgarantie bieten durch das neue „Flexi II“ dem Arbeitnehmer mehr Sicherheiten für das angesparte Wertguthaben und gibt ihm die Gewissheit, dass sein angespartes Guthaben zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme ausbezahlt wird“, so Steffen Raab, Geschäftsführer der Deutschen Zeitwert GmbH.
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Über die Deutsche Zeitwert GmbH
Die Deutsche Zeitwert GmbH beschäftigt sich als etablierter Full-Service-Partner ausschließlich mit dem Thema Zeitwertkonten. Als unabhängiger, mittelständisch geprägter Partner stellt das Unternehmen Know-how und die notwendigen Ressourcen sowohl für maßgeschneiderte, als auch für preisgünstige, standardisierte Zeitwertkontenlösungen zur Verfügung. Die Deutsche Zeitwert bietet alles aus einer Hand: Beratung, Software, Verwaltung, Sicherung und Service.



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Datum: 01.12.2008 - 11:55 Uhr
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