Nach Argentinien nun auch Anleihen Ecuadors betroffen?
Die Weigerung des südamerikanischen Staates, seiner Zahlungsverpflichtung pünktlich nachzukommen, weckt Erinnerungen an das Nachbarland Argentinien. Argentinien lehnt seit dem Jahr 2002 die Erfüllung der Zinsverpflichtungen mit Berufung auf einen Staatsnotstand ab. Obwohl deutsche Gerichte in mehreren erstinstanzlichen und oberlandesgerichtlichen Urteilen darauf hingewiesen haben, dass der Einrede des Staatsnotstandes jegliche tatsächliche und rechtliche Begründetheit fehlt, und dies sogar von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes bestätigt wurde, weigert sich der Staat Argentinien weiterhin, die gerichtlich festgestellten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.
„Es bleibt abzuwarten, ob Ecuador den gleichen Weg wie Argentinien geht“, so Rechtsanwalt Christian Luber, M.A. von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München und Berlin, die bereits einige Urteile gegen den Staat Argentinien erwirkt hat. „Angesichts der politischen Instabilität in Ecuador ist dies durchaus möglich. Allerdings zeigt das Beispiel Argentinien auch, dass sich selbst ein Staat letztlich nicht seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen kann.“
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz und Thomas Sittner (LL.M.), Hendrik Bombosch und Ralf Steinmeier als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.
Rechtsanwalt Christian Luber, M.A.
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
Email: kanzlei(at)cllb.de
web: http://www.cllb.de
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Datum: 02.12.2008 - 14:52 Uhr
Sprache: Deutsch
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Politik & Gesellschaft
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Freigabedatum: 02.12.2008
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