Schiffsfondsgesellschaften in der Krise
Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf aktuelle Pressemitteilungen.
Nach Angaben von Hannover Leasing sei bereits jetzt absehbar, dass die beiden Schiffsgesellschaften Anfang bzw. Mitte des zweiten Halbjahres 2012 in eine kritische Liquiditätslage geraten und erneute Tilgungsstundungen unerlässlich werden, alternativ auch eine Erhöhung der Kontokorrentlinie, nachdem die Tilgung der Schiffshypothekendarlehen in 2012 wieder aufgenommen wurde.
Die den „MS Lauenburg“ finanzierende Bank, die CreditSwiss, habe zudem zum Ausdruck gebracht, dass keine weiteren Tilgungsstundungen oder eine Erhöhung des Kontokorrentrahmens gewährt werden, sondern der Kapitalbedarf der Gesellschaft allein durch Eigenkapitalmaßnahmen zu decken ist“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..
Schiffsfondsbeteiligungen wurde indes in der Vergangenheit hauptsächlich wegen immanenter angeblich überdurchschnittlicher Renditeerwartungen zur Zeichnung empfohlen.
Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter:
„Nicht selten wurden Schiffsfondsgesellschaften in Form einer Kommanditgesellschaft als „sichere“, weil kapitalgeschützte Geldanlage interessierten Anlegern zur Zeichnung empfohlen. Eine Aufklärung darüber, dass diese Form der Kapitalanlage gar nicht bzw. nur schwer handelbar, somit ein vorzeitiger Verkauf ausgeschlossen ist und zudem bei einer Gesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft die Gefahr besteht, Vorabgewinnausschüttungen aus negativen Kapitalkonten bei Insolvenz der KG zurückzahlen zu müssen, im geführten Beratungsgespräch mitunter nicht erfolgte, den wenigsten Anlegern auch die Tatsache bewusst wurde, dass sie durch Beteiligung an einer Fonds-KG einen Totalverlust der investierten Kapitalsumme riskieren“.
Nach der Rechtssprechung des BGH ist ein Anlageberater dazu verpflichtet, anleger- und objektgerecht zu beraten, im Rahmen der anlegergerechten Beratung gegenüber einem konservativen Anleger ohne Fachkenntnisse daher nur Anlagen empfohlen werden dürfen, bei denen Risiken weitestgehend ausgeschlossen sind. Insbesondere dürfen bei einer Anlage zur Altersvorsorge keine spekulativen Geldanlageprodukte empfohlen werden, zudem der Anleger ordnungsgemäß über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts aufgeklärt werden muss.
Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. rät betroffenen Anlegern demzufolge zur Prüfung der Sach- und Rechtslage durch auf das Fachgebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierte Rechtsanwälte, sollte sich die empfohlene Kapitalanlage als für den Anleger persönlich nicht geeignet erweisen.
Der Schutzverein für Rechte e.V. bietet zudem jedem Anleger eine grundsätzlich kostenfreie Erstbewertung möglicher Ersatzansprüche an.
Weitere Informationen hierzu unter info@schutzverein.org oder unter www.schutzverein.org.
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Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. sieht seinen Zweck in der Hilfe für Bankkunden, die sich bei verschiedenen Banken verschuldet haben, ohne dass sie dieses überhaupt sofort realisiert haben. So unterstützt unser Verein alle Kapitalanleger, die Fragen zu ihrer fremdfinanzierten Anlage haben.
Demgemäß hat es sich der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. zur Aufgabe gemacht, geschädigten Kapitalanlegern zur Seite zu stehen, um ihnen Wege aus der Schuldenfalle zu bieten und Möglichkeiten aufzuzeigen, ihr eingesetztes Kapital zu retten. Hierbei dient der Verein insbesondere als Informationsportal für geschädigte Kapitalanleger, wobei wir uns als unabhängiges Sprachrohr der Anleger verstehen und deren Interessen vertreten.
Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V.
Kainzenweg 1
94036 Passau
Tel: 0851-9884011
Fax: 0851-9884029
E-Mail: info(at)schutzverein.org
www.schutzverein.org
Datum: 22.06.2012 - 12:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bettina Wittmann
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Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 22.06.2012
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