Anerkennung von Verlusten aus vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen als Werbungsk

Anerkennung von Verlusten aus vorzeitig gekündigten Lebens- und Rentenversicherungen als Werbungskosten – gerichtliche Klärung läuft

ID: 66578

Jährlich Hunderttausende von Bürgern betroffen; Steuerausfälle in Milliardenhöhe möglich



(firmenpresse) - Die proConcept AG führt und finanziert für ihre Kunden die finanzgerichtliche Klage auf Anerkennung der Werbungskosten aus der vorzeitigen Kündigung eines Lebens- oder Rentenversicherungsvertrages. Mit der Klage soll erreicht werden, dass die im Zusammenhang mit Lebens- und Rentenversicherungen getätigten Aufwendungen für Abschluss und Verwaltung bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden und mit den steuerpflichtigen Erträgen zu saldieren sind. Gibt das Gericht dieser Klage statt, hat das Urteil Signalwirkung für Millionen von ehemaligen Besitzern von Lebens- und Rentenversicherungen und zieht erhebliche Steuerausfälle nach sich.

Die Kläger, die in der Zeit vom 01.08.1993 bis zum 01.07.1996 in den Lebens¬versicherungsvertrag bei der WWK Lebensversicherung auf Gegenseitigkeit insgesamt 31.099, 20 Euro eingezahlt hatten bekamen einen Rückkaufswert von 30.827,23 Euro inkl. aller Boni und Kapitalerträge ausgezahlt. Von diesem Wert einbehalten wurden noch Kapitalertragsteuern(nach Abzug des Freibetrages) von 326,- Euro; ein steuerlicher Ertrag von insgesamt 4.078,94 Euro wurde bislang angenommen und von der WWK bestätigt, ohne aber die tatsächlich entstandenen Werbungskosten von 4.350,91 Euro zu berücksichtigen.

Die proConcept AG hatte im Vorfeld eine Vielzahl von Einkommensteuererklärungen begleitet und für ihre Kunden bei unterschiedlichen Finanzämtern die Anerkennung von Verlusten aus Lebens- und Rentenversicherungen geltend gemacht. Dem waren einige Finanzämter gefolgt, bis diese durch eine Anweisung des BMF gestoppt wurden und wieder zur bisherigen Praxis übergegangen sind.

Nun soll im Rahmen eines beim Finanzgericht Dessau anhängigen Musterprozesses eine allgemein „verbindliche“ Entscheidung und verfassungsrechtliche Überprüfung der bisherigen Steuerrechtspraxis erzielt werden. Führende Rechtswissenschaftler, Steuerberaterkammern, Steuerberater und auch Lohnsteuerhilfevereine haben sich dieser Auffassung bereits angeschlossen und fordern die steuerliche Anerkennung der Verluste.



Von den rund 95 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen in Deutschland werden dabei nach Meinung der Verbraucherzentralen die Einzahlungsverpflichtungen für weniger als die Hälfte bis zum Ende durchgehalten. Je länger die ursprüngliche Laufzeit ist, desto geringer die Chance, dass der Vertrag durchgehalten wird; desto höher die entstandenen Kosten und die aus der vorzeitigen Kündigung resultierenden Verluste. Die hieraus entstehenden jährlichen volkswirtschaftlichen Schäden lassen sich bislang nur erahnen, da es keine offizielle Veröffentlichung von Zahlen gibt.

Erstmals wird es möglich sein, die tatsächlich entstehenden Schäden aus Einzahlungsverlusten zu beziffern. Nach statistischen Auswertungen im Rahmen des
„LV Doktor“-Projektes beliefen sich bei 10.000 ausgewerteten Verträgen die Verluste auf jeweils rund 6.800 Euro. Hierbei wurden die für Immobilienfinanzierungen und betriebliche Altersversorgung eingesetzten Verträge und die bei diesen Verträgen noch höheren Verluste noch nicht berücksichtigt.

Nach Meinung von Jens Heidenreich, Direktor der Schweizer proConcept AG, könnten bei einem positiv ergangenen Urteil künftig Millionen von Bürgern mit gerechter Besteuerung rechnen; tatsächlich erlittene Verluste würden dann auch als solche erkannt und der Fiskus müsste sich direkt an den Verlusten beteiligen, statt dieses wie bisher indirekt über Renten- und Sozialkassen zu tun und keinen Überblick über die Verluste zu haben. Dies kann auch nur ein weiterer Schritt in die Richtung zu mehr Transparenz und Ehrlichkeit gegenüber dem Verbraucher sein. Denn solange es erlaubt ist Produkte zu verkaufen, die bereits seit mehr als 20 Jahren öffentlich als „legaler Betrug“ bezeichnet werden dürfen, solange werden die Unternehmen wirtschaften wie bisher. Es wird langsam Zeit, dass die verantwortlichen Manager den Menschen das liefern, was sie ihnen versprechen – ein sinnvolles Produkt zur Absicherung der Altersversorgung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die proConcept AG vertritt als Prozessfinanzierer die Interessen von mehr als 50.000 Menschen. Die Gesellschaft übernimmt ausschließlich die Finanzierung und Durchsetzung von Ansprüchen aus so genannten Streuschäden.
Sie setzt diese in Einzel- oder Sammelverfahren gemeinsam mit auf die jeweiligen Rechtsgebiete spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien ohne finanzielle Risiken für den Einzelnen durch.



Leseranfragen:

proConcept Gesellschaft für Projektentwicklung- und durchführung AG
Konstanzerstraße 37
CH-8274 Tägerwilen
eMail: info(at)proconcept.ag





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Michael Oehme
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Datum: 03.12.2008 - 12:09 Uhr
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