SPD lehnt Entwurf für Leistungsschutzrecht ab
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SPD lehnt Entwurf für Leistungsschutzrecht ab
Es ist der Bundesregierung auch in der heutigen Sitzung des Unterausschusses Neue Medien nicht gelungen, die zahlreichen offenen Fragen zum vorgesehenen Leistungsschutzrecht zu beantworten und die erheblichen Bedenken auszuräumen. So ist bis heute unklar, wofür es eines solchen neuen Schutzrechts eigentlich bedarf und es ist auch nicht zu erkennen, welchen Beitrag dieses zur Lösung der unübersehbaren Probleme bei der Durchsetzung des Urheberrechts in der digitalen Welt leisten kann.
Befürchtet wird vielmehr zu Recht, dass ein solches Leistungsschutzrecht zu einer massiven Rechtsunsicherheit, zu erheblichen Einschränkungen der Kommunikation im Internet und zu einer neuen Abmahnwelle führen würde.
Wir teilen die an dem Entwurf im Netz vorgetragene Kritik: Es bedarf keiner neuen Schutzrechte, eine Stärkung der Verfahrensrechte wäre ausreichend und viel sachgerechter. Gleichzeitig wäre ein solches neues Leistungsschutzrecht von erheblichen "Nebenwirkungen" begleitet, zum Beispiel auf die Informationsfreiheit oder auch auf die Grundprinzipien des Netzes. Diese Nebenfolgen sind in ihrer Reichweite noch nicht ansatzweise diskutiert und werden von der Bundesregierung und der Koalition schlichtweg ignoriert.
Schließlich ist es völlig absurd: Seit Monaten diskutieren wir ?
Stichworte: ACTA, Warnhinweise, und so weiter ? über die Herausforderungen der digitalen Welt auf das Urheberrecht und dessen Durchsetzung. Die Koalition hat bis heute nicht dargelegt, wie sie das Urheberrecht modernisieren will. Als ob es keine anderen Probleme im Urheberrecht gebe, legt die Koalition nun ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage vor.
Völlig offen bleibt die Frage, ob der vielfach angekündigte dritte Korb zur Reform des Urheberrechts noch in den Bundestag eingebracht wird. Aus diesen Gründen bleibt die SPD-Fraktion bei ihrer Ablehnung des geplanten Leistungsschutzrechts.
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Datum: 25.06.2012 - 16:30 Uhr
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