Deutsche Umwelthilfe beklagt "eklatantes Politikversagen" bei Gebäudesanierung
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Entscheidung über steuerliche Förderung der energetischen
Gebäudesanierung erneut gescheitert - Thema von der Tagesordnung des
Vermittlungsausschusses gestrichen - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch: "Besser Verzicht auf steuerliche Förderung als endlose
Fortsetzung der Hängepartie" - Sanierungsrate auf historischem
Tiefpunkt
Nach dem erneuten Scheitern des seit einem Jahr zwischen Bund und
Ländern umstrittenen Gesetzes zur steuerlichen Förderung der
energetischen Gebäudesanierung hat die Deutsche Umwelthilfe e. V.
(DUH) die Kontrahenten aufgefordert, die Pläne endgültig zu begraben.
"Wir erleben ein eklatantes Politikversagen, bei dem es Bund und
Ländern inzwischen um alles Mögliche geht, nur nicht um die
Energiewende oder wirksamen Klimaschutz", sagte
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Nachdem es bei Vorgesprächen zur morgigen Sitzung des
Vermittlungsausschusses lange nach einer einvernehmlichen Einigung
ausgesehen hatte, war es am vergangenen Donnerstag zum Eklat
gekommen. Bund und Länder konnten sich erneut nicht über die
Aufteilung der Finanzierung der geplanten steuerlichen Förderung der
energetischen Gebäudesanierung verständigen. Weil das Verfahren nach
der Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses nach einer weiteren
Nicht-Einigung am morgigen Mittwoch hätte endgültig für gescheitert
erklärt werden müssen, wurde der Punkt kurzerhand von der
Tagesordnung gestrichen.
Seit der im Bundesrat zustimmungspflichtige Gesetzentwurf im
Sommer 2011 am Widerstand der Länder scheiterte, produziert das
Vorhaben bei zigtausenden eigentlich zu energetischen
Sanierungsmaßnahmen bereiten Hausbesitzern einen beispiellosen
Stillstand. Die Sanierungsrate, die mit dem Steueranreiz eigentlich
erhöht werden soll, sank in den vergangenen zwölf Monaten in vielen
Regionen auf historische Tiefststände, weil potenzielle Investoren
geplante Maßnahmen verschieben, um von der lange angekündigten
Neuregelung profitieren zu können. Resch: "Es gibt Situationen, in
denen die Nicht-Umsetzung einer Ankündigung schlimmere Folgen hat als
schlichtes Nichtstun." Dieser Punkt sei bei der steuerlichen
Förderung der energetischen Gebäudesanierung jetzt erreicht. Resch
forderte Bundeskanzlerin Angela Merkel, Umweltminister Peter Altmaier
und die Länderregierungschefs deshalb auf, das endgültige Scheitern
des Gesetzesvorhabens einzugestehen. "Der Verzicht auf die
steuerliche Förderung ist in der nun entstandenen Situation besser
als eine endlose Fortsetzung der Hängepartie", erklärte Resch mit
Blick auf den wachsenden Sanierungsstau.
Unabhängig von der Ausgestaltung im Detail sei durch mehrere
Gutachten längst nachgewiesen, dass bei einer steuerlich angereizten
Erhöhung der Sanierungsrate im Wohnungsbestand neben dem Klima per
Saldo auch der Staat über zusätzliche Einnahmen bei der Mehrwert-,
der Einkommens- und der Körperschaftssteuer profitiere, sagte die
Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm.
Außerdem habe sich herumgesprochen, "dass wir unsere nationalen
Klimaschutzziele ohne Erfolge bei der energetischen Gebäudesanierung
vergessen können." Ziehm erinnerte daran, dass in Deutschland rund 40
Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa ein Drittel der Emissionen
des Treibhausgases CO2 allein auf den Gebäudebereich entfallen. Die
Klimaziele der Bundesregierung seien dann zu erreichen, wenn der
Wärmeverbrauch in Gebäuden bis zur Mitte des Jahrhunderts massiv,
konkret um 50 bis 90 Prozent, reduziert werde.
In ihrem Energiekonzept fordert die Bundesregierung eine
Steigerung der Sanierungsrate auf mindestens zwei Prozent pro Jahr.
Aktuell liegt der Wert bei weniger als der Hälfte, mit immer noch
sinkender Tendenz.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178
Berlin, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496,
E-Mail: ziehm@duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail:
rosenkranz@duh.de
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Datum: 26.06.2012 - 14:50 Uhr
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