Wohnraumförderungsgesetz: GRÜNE legen eigenen Entwurf vor
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Wohnraumförderungsgesetz: GRÜNE legen eigenen Entwurf vor
"Es stand ja bereits zu befürchten: Das Wohnraumförderungsgesetz der Landesregierung, das diese ein Jahr lang immer und immer wieder angekündigt hat, begegnet den Herausforderungen des hessischen Wohnungsmarkts nur unzureichend", stellt der wohnungspolitische Sprecher der GRÜNEN im Hessischen Landtag, Kai Klose fest. "Wir legen dem Landtag deshalb einen eigenen Gesetzentwurf vor, der deutlich macht, wie eine moderne, zielgerichtete und sozial verantwortliche Wohnraumförderungspolitik in Hessen aussehen könnte."
Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale des GRÜNEN Entwurfs sind laut Klose: "Wir konzentrieren die staatliche Förderung auf den echten Mangelbereich, den Mietwohnungsbau. Angesichts der sehr niedrigen Hypothekenzinsen und der begrenzten zur Verfügung stehenden Mittel gibt es gegenwärtig keinen Grund, selbstgenutztes Wohneigentum zusätzlich zu fördern." Gleichzeitig unterstütze der GRÜNE Entwurf die Kommunen bei der Vergabe von Grundstücken für selbstgenutztes Wohneigentum im Wege des Erbbaurechts. DIE GRÜNEN sehen außerdem eine Vereinfachung der Einkommensermittlung der Wohnberechtigten vor: "Wir wollen, dass künftig nur noch die Summe des zu versteuernden Jahreseinkommens der Haushaltsangehörigen die Grundlage bildet, was den Betroffenen zusätzliche Transparenz gewährt." Angesichts des Mangels an Sozialwohnungen wollen DIE GRÜNEN den Kreis der Wohnberechtigten nicht so weit fassen wie die Landesregierung. "Je größer die Zahl derer, die sich um eine Sozialwohnung bewerben können, desto klarer wird, wer am Ende durch das Raster fällt: Diejenigen Haushalte mit besonders niedrigen Einkommen und Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt. Das wollen wir nicht", so Klose. Bereits mit den im GRÜNEN Gesetzentwurf benannten Grenzen seien etwa 40 Prozent der hessischen Haushalte berechtigt, eine geförderte Wohnung zu beziehen.
Überdies sieht der GRÜNE Gesetzentwurf die Wiedereinführung der Möglichkeit vor, die Fehlsubventionierungsabgabe zu erheben: "Die Abschaffung der Abgabe im Juni 2011 war ein schwerer Fehler. Den betroffenen Kommunen wurden so die letzten Mittel entzogen, die Ihnen zweckgebunden für den Bau von Sozialwohnungen zur Verfügung standen. Wir verschaffen den Kommunen wieder die Möglichkeit, die Fehlbelegungsabgabe zu erheben." Abschließend weisen DIE GRÜNEN darauf hin, dass die Landesregierung auch die Bindungsfrist für Sozialwohnungen nach vorzeitiger Darlehenstilgung von zehn auf fünf Jahre halbieren will: "Kein Gesetzentwurf eines FDP-Ministeriums ohne Grußadresse an das vermeintlich eigene Klientel ? in diesem Falle die Wohnungswirtschaft", stellt Klose bedauernd fest.
Gesetzentwurf Wohnraumförderung [1]
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Datum: 26.06.2012 - 16:15 Uhr
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