Gesundheit: Ministerin Steffens: Kabinett beschließt Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern
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Gesundheit: Ministerin Steffens: Kabinett beschließt Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
Das Kabinett hat heute (26. Juni 2012) auf Vorschlag der Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Barbara Steffens, die Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen beschlossen. "Die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes hat gezeigt, dass das bestehende Gesetz aufgrund unklarer Bestimmungen sowie zahlreicher möglicher Ausnahmen keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher gewährleisten kann", sagte Gesundheitsministerin Barbara Steffens. "Deshalb brauchen wir mehr Klarheit durch ein Gesetz, das einen konsequenten Gesundheitsschutz ermöglicht und Wettbewerbsverzerrungen in der Gastronomie vermeidet", so die Ministerin weiter.
Der von Gesundheitsministerin Steffens vorgelegte und vom Kabinett gebilligte Entwurf zur Novellierung des Gesetzes zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen wird noch vor der Sommerpause dem Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Verfahrens zugeleitet. Das weitere Verfahren wird dann ganz in der Zuständigkeit des Parlaments liegen.
Wesentliche Eckpunkte des Entwurfs:
- Verbesserter Schutz für Kinder und Jugendliche (beispielsweise durch ein Rauchverbot an Schulen auch bei nicht-schulischen Veranstaltungen sowie ein Rauchverbot für ausgewiesene Kinderspielplätze)
- Uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten.
- Aufhebung der Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs.
- Ausschluss der Errichtung von Raucherräumen in Sport-, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
- Erweiterung der Obergrenze des Bußgeldrahmens von bisher maximal 1000 Euro auf künftig maximal 2.500 Euro (um wiederholte oder schwere Verstöße zum Beispiel. von Organisatoren von Großveranstaltungen oder Gastronomen empfindlicher sanktionieren zu können - Bußgeldrahmen beginnt bei 5 Euro)
Ministerium für Gesundheit,
Emanzipation, Pflege und Alter
des Landes Nordrhein-Westfalen
Horionplatz 1, 40213 Düsseldorf
Tel. 0211 8618-50
Fax 0211 86185-4444
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Datum: 26.06.2012 - 17:20 Uhr
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