Rheinische Post: RWE-Chef Peter Terium will Kündigungen vermeiden
ID: 667938
Mitarbeiter nach dem Atomausstieg auf einen harten Sparkurs ein. "Ich
will Kündigungen vermeiden, ausschließen kann ich sie aber
ehrlicherweise in diesem schwierigen Marktumfeld nicht", sagte Terium
im Interview mit der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Mittwochausgabe). RWE müsse langfristig mit weniger Mitarbeitern
auskommen, allein durch den Ausstieg aus der Kernkraft entfielen fast
3000 Arbeitsplätze. Ein weiteres Problem sei das Tarifgefüge im
Konzern. "Dadurch sind wir in einigen Bereichen teurer, als wir es
uns heute noch leisten können." RWE schaue sich gerade verschiedene
Projekte zur Effizienzsteigerung an. "Mitarbeiter müssen geografisch
und funktional flexibler werden", forderte Terium. "Wer seinen
Arbeitsplatz in Biblis verliert, könnte doch zum Beispiel in
Niederaußem anfangen." Bei der Vorlage der Halbjahres-Bilanz am 14.
August will Terium Details nennen. Zur Begründung des Sparkurses
sagte Terium: "Unsere Schulden liegen bei 30 Milliarden Euro, das
kann so nicht bleiben." Auch sei der Aktienkurs zu niedrig, RWE
könnte heute theoretisch eine leichte Beute für eine Übernahme sein.
"Darum müssen alles dafür tun, den Kurs der RWE-Aktie wieder zu
steigern." Peter Terium löst am 1. Juli Jürgen Großmann als Chef des
zweitgrößten deutschen Energiekonzerns ab.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.06.2012 - 05:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 667938
Anzahl Zeichen: 1627
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Düsseldorf
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 301 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rheinische Post: RWE-Chef Peter Terium will Kündigungen vermeiden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Rheinische Post (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).