GWB-Novelle stärkt Freie Tankstellen / Maßnahmen gehen nicht weit genug - heute Anhörung im Bundestag
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der Bundesregierung zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
der den Wettbewerb auf dem deutschen Tankstellenmarkt stärken soll.
Dies teilte der Dachverband MEW Mittelständische Energiewirtschaft
Deutschland anlässlich der heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag
mit.
Mit der Gesetzesnovelle soll eine bereits bestehende Regelung
verlängert werden, die es großen Mineralölkonzernen untersagt, kleine
und mittlere Konkurrenten im Wettbewerb zu behindern. Dieses Verbot
der sogenannten Preis-Kosten-Schere untersagt es Konzernen,
Kraftstoffe an Freie Tankstellen zu einem höheren Preis zu liefern
als dem, den sie selbst an ihren eigenen Tankstellen anbieten. "Das
Verbot stärkt den Wettbewerb und ist gut für die Verbraucher", sagte
Thomas Grebe, Vorstand des MEW und Sachverständiger bei der der
heutigen Anhörung im Deutschen Bundestag.
"Wir halten allerdings darüber hinaus eine weitere Verschärfung
für notwendig", sagte Grebe. So müsse das ebenfalls bereits im Gesetz
stehende Verbot für Konzerne, ihren Kraftstoff unter ihrem eigenen
Einstandspreis zu verkaufen, endlich rechtswirksam gefasst werden,
indem es um den Begriff "Einstandskosten" erweitert wird. Bislang
umgehen Mineralölkonzerne diese Regelung mit dem Verweis, sie
produzieren ihre Kraftstoffe im eigenen Haus und hätten daher keine
Einstandspreise.
Die Mitglieder des MEW sind:
AFM+E - Aussenhandelsverband für Mineralöl und Energie e.V.
bft - Bundesverband Freier Tankstellen e. V.
FPE Förderkreis Preiswert-Energie e.V.
Unabhängiger Tanklagerverband (UTV) e.V.
Kontakt:
MEW, Geschäftsführer Dr. Steffen Dagger,
Telefon: 030-20451253, Email: info@energiemittelstand.de
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Datum: 27.06.2012 - 14:00 Uhr
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