Flosbach/Tillmann: Koalition stellt Besteuerung von Sportwetten sicher
ID: 668757
Deutschen Bundestages das Gesetz zur Besteuerung von Sportwetten
beschlossen. Die Initiative zu dem Vorhaben geht auf den Bundesrat
zurück. Künftig werden sämtliche Sportwetten in- und ausländischer
Wettanbieter der Besteuerung unterworfen. Das Rennwett- und
Lotteriegesetz wird entsprechend angepasst. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und die zuständige Berichterstatterin, Antje Tillmann:
"Der Koalition war wichtig, den Weg der Länder hin zu einem
schlüssigen Glücksspielsystem zu unterstützen. Das Gesetz zur
Besteuerung von Sportwetten geht auf den Bundesrat zurück.
Sportwetten sollen künftig umfassend in die Besteuerung einbezogen
werden. Von den Einnahmen, die allein an die Länder gehen, hängen
unter anderem auch die Sportförderung und Ausgaben für die
Suchtprävention ab.
Über eine begleitende Protokollerklärung haben die
Koalitionsfraktionen die Länder gebeten, auch künftig für eine
angemessene Förderung des Breitensports zu sorgen. Hiermit wollen wir
die grundlegende Bedeutung des Sports für die Möglichkeiten von
Sportwetten unterstreichen und herausstellen.
Die Steuer auf Sportwetten wird künftig 5 Prozent betragen und hat
damit ein international konkurrenzfähiges Niveau. Wir halten es für
richtig, als Bemessungsgrundlage der Steuer den Wetteinsatz
heranzuziehen. Dies entspricht dem bisherigen Syste, zum Beipsiel
auch bei Lotterien. Gleichwohl ist im Blick zu behalten, wie sich die
Steuer entwickelt und ob sich dieser Ansatz bewährt. Zum Zwecke der
Überprüfung werden sich die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu
gegebener Zeit wieder an die Bundesregierung wenden."
Hintergrund:
Das Gesetz wurde vom Bundesrat initiiert und flankiert den "Ersten
Glücksspieländerungsstaatsvertrag" der Länder. Angestrebt wird, das
Steuerrecht für Sportwetten zu öffnen. Sportwetten in- und
ausländischer Veranstalter sollen gleich besteuert werden. Neben den
bisherigen Sportwetten zu festen Gewinnquoten, für die die Erteilung
einer Konzession in Betracht kommt, sollen nunmehr sämtliche
Sportwetten im Geltungsbereich des Gesetzes der Besteuerung
unterworfen werden.
Hierbei ist ohne Bedeutung, ob die Sportwette ortsgebunden oder
durch ein anderes Medium, insbesondere über das Internet, erfolgt.
Gegenüber klassischen Lotterieangeboten soll ein eigenständiger
Steuersatz von 5 Prozent gelten.
Im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages wurden noch zwei eher
technische Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und
FDP angenommen, die eine rechtsfeste Ausgestaltung des Gesetzes
gewährleisten sollen.
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Datum: 27.06.2012 - 16:13 Uhr
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