Reisetipp: AufÖsterreich Autobahnen gilt die Rettungsgasse!
ID: 669163
Auto
nach oder durch Österreich reisen: Rettungsgassen sind seit 1. Jänner
2012 bei Staubildung Pflicht auf Österreichs Autobahnen und
Schnellstraßen. Die Rettungsgasse ermöglicht den Einsatzkräften
rascher zum Unfallort zu kommen.
Zwtl.: Wie funktioniert die Rettungsgasse in Österreich?
Kommt es auf Autobahnen oder Schnellstraßen zu stockendem Verkehr
oder Stau, sind alle Verkehrsteilnehmer verpflichtet, eine
Rettungsgasse zu bilden. Auf zweispurigen Fahrbahnen ordnen sich alle
Fahrzeuge auf der linken Spur parallel zum Straßenverlauf am linken
Fahrbahnrand ein, alle anderen weichen so weit wie möglich an den
rechten Rand aus, auch auf den Pannenstreifen.
Dasselbe System gilt auf drei- oder mehrspurigen Fahrbahnen. Alle
Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie möglich
nach links. Alle anderen Spuren fahren so weit wie möglich nach
rechts. So entsteht die Rettungsgasse, die ausschließlich von
Einsatzfahrzeugen (Polizei, Feuerwehr und Rettung), Fahrzeugen des
Straßendienstes oder vom Pannendienst befahren werden darf.
ACHTUNG: Die Rettungsgasse ist bei Staubildung IMMER Pflicht - nicht
nur bei einem Unfall. Die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu
anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern muss gewährleistet werden.
Auch wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse
gemacht haben, ist mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
Für das missbräuchliche Befahren einer Rettungsgasse drohen Strafen
bis zu 2180 Euro.
Mehr Informationen zur Rettungsgasse: www.rettungsgasse.com, per
E-Mail an info@asfinag.at oder unter der kostenlosen Rufnummer des
ASFINAG Service-Centers: 0800 400 12 400.
Rückfragehinweis:
ASFINAG
Mag. Christian Spitaler, MAS
Pressesprecher
Tel.: +43 (0)50108-10835
Mobil: +43 664-60108 10835
mailto: christian.spitaler@asfinag.at
www.asfinag.at
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Datum: 28.06.2012 - 10:01 Uhr
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Wien
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