TÜV Rheinland: Hitze am Arbeitsplatz führt zu mangelnder Konzentration
H.E.A.T Analyse: Klimamessung nach DIN EN 27243 und Beurteilung der Hitzebelastung am Arbeitsplatz / Ziel: geeignete Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit
Die geltenden Regeln für Arbeitsstätten berücksichtigen dies: Sie schreiben vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht übersteigen soll. Bei einer Lufttemperatur von über 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, die den Arbeitnehmer vor der Hitzebelastung schützen. "Bei über 35 Grad ist ganz Schluss. Dann gilt der Arbeitsraum schlicht als ungeeignet", so Lüth. Doch es lassen sich rechtzeitig geeignete Konzepte zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entwickeln. Im Rahmen der so genannten H.E.A.T-Analyse für Unternehmen identifizieren und analysieren Fachleute von TÜV Rheinland nicht nur hitzebelastete Arbeitsplätze, sondern zeigen auch Lösungen auf, um Belastungen zu reduzieren.
Der Analysebericht enthält objektiv gemessene Werte zur Belastung am Arbeitsplatz und eine Aussage über die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Noch wichtiger sind Vorschläge für geeignete Kühlmaßnahmen. Abhängig von den Gegebenheiten im Unternehmen können dies eine technische Kühlung, zum Beispiel eine geänderte Luftführung oder der Einbau einer Klimaanlage, organisatorische Veränderungen oder auch das Tragen von Kühltextilien sein. Die Analyse minimiert auch das Investitionsrisiko für Unternehmen mit Hitzearbeitsplätzen. Zumal der Faktor Temperatur mit zunehmendem Altersdurchschnitt der Belegschaften an Bedeutung gewinnen wird. Den Mitarbeitern gibt die Analyse die Gewissheit, dass ihr Arbeitgeber wirkungsvolle Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nutzt und die Arbeitsbedingungen optimal gestaltet.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/heat im Internet.
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Datum: 28.06.2012 - 14:10 Uhr
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