Ein Spezialist für Erbrecht kann Kunstsammlungen vor der Zerschlagung retten
ID: 670427
Im Mai dieses Jahres sorgte der Sohn des im letzten Jahr verstorbenen Gunter Sachs für Aufruhr, als er große Teile der Kunstsammlung seines Vaters über das Auktionshaus Sotheby’s versteigern ließ. Cheyenne Westphal, Direktorin für zeitgenössische Kunst bei Sotheby’s, erklärte, bei der Auktion ginge es nur um das Geld, nicht darum, für was Gunter Sachs gestanden oder was er geschaffen hat. Sachs Sammlung, von der Zeit als „Spiegelbild einer Epoche“ bezeichnet, wandert nun in die Tresore von Investoren, die Kunst als Finanzanlage begreifen.
Der Fachanwalt Dr. h. c. H. Foth schlägt auf seiner Homepage den Kunstsammlern vor, ihre Sammlung einem Museum, einer Stiftung oder sogar dem Staat zu hinterlassen - und nicht den Angehörigen.
Nicht immer ist dies jedoch problemlos, wenn zum Beispiel die Kinder des Kunstsammlers auf ihren Pflichtteil pochen. Denn selten, darauf weist der Spezialist für Erbrecht Foth hin, bringen Freunde und Familienangehörige der Sammlertätigkeit so viel Verständnis entgegen wie der Sammler selbst.
Auch an missverständlichen Formulierungen im Testament kann der Zusammenhalt der Sammlung unter Umständen scheitern.
Kunstsammler, die Wert darauf legen, dass ihre Sammlung auch nach ihrem Tod komplett erhalten bleibt und in gute Hände gerät, sollten frühzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren, um eine Lösung zu finden und diese auch rechtskräftig zu gestalten.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Leseranfragen:
Bütehorn & Foth
Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft
Die Praxisgemeinschaft gehört der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf an.
Sitz der Praxisgemeinschaft ist:
Luegallee 108
D-40545 Düsseldorf
Telefon: +49 211/557171-0
Telefax: +49 211/557 00 66
E-Mail: Info(at)foth.de
(Acantara)
Pempelforter Str. 10
40211 Düsseldorf
Deutschland
Telefon: + 49 211 474 5272
Telefax: + 49 211 933 6181
E-Mail: info(at)acantara.de
Datum: 29.06.2012 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 670427
Anzahl Zeichen: 1738
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. h. c. Hendrik H. Foth, Fachanwalt für Erbrecht
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: +49 211/557171-0
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.06.2012
Diese Pressemitteilung wurde bisher 459 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Ein Spezialist für Erbrecht kann Kunstsammlungen vor der Zerschlagung retten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bütehorn & Foth Rechtsanwälte in Praxisgemeinschaft (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).