Bayerisches Handwerk zum Landesentwicklungsprogramm
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BHT befürchtet, dass Bayern von Discountern überzogen wird
Außerdem bemängelt das bayerische Handwerk, dass künftig für Güter des Nahversorgungsbedarfs eine Verkaufsfläche von 1200 m² in allen Gemeinden zulässig ist. Der BHT begrüßt andererseits, dass Einzelhandelsgroßprojekte künftig nur noch in integrierten Lagen zulässig sein sollen. Einzelhandelsgroßprojekte auf der "grünen Wiese" sind demnach in der Regel unzulässig.
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Datum: 02.07.2012 - 15:01 Uhr
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