Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
ID: 672520
Modernisierung einer Mietwohnung - immer zu dulden?
BGH, Az. VIII ZR 110/11
Hintergrundinformation:
Der Mieter einer Wohnung muss nach § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache, zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums dulden. Der Vermieter muss eine solche Modernisierung vorher ankündigen, anschließend darf er die jährliche Miete dauerhaft um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Nicht dulden muss der Mieter Modernisierungen, die eine besondere Härte für ihn darstellen. Hat er mit Zustimmung des Vermieters bereits eine ähnliche wie die geplante Maßnahme selbst durchführen lassen, muss er eine erneute Modernisierung mit anschließender Mieterhöhung nicht hinnehmen. Der Fall: Ein Mieter hatte vom Vormieter gegen Zahlung einer Ablöse eine Gasetagenheizung übernommen, die dieser auf eigene Kosten mit Zustimmung des Vermieters eingebaut hatte. Vorher war die Wohnung mit Kohleöfen ausgestattet gewesen. Nun wollte der Vermieter eine Gaszentralheizung einbauen und auch diese Wohnung anschließen. Die Miete sollte um die anteiligen Kosten erhöht werden. Der Mieter weigerte sich, dem Umbau zuzustimmen. Das Landgericht gab dem Vermieter zunächst Recht: Der Fall müsse so behandelt werden, als ob noch die vom Vermieter ursprünglich gestellten Kohleöfen verbaut seien. Der Mieter müsse den Anschluss dulden, da die Gaszentralheizung eine deutliche Wohnwertverbesserung gegenüber den Kohleöfen sei. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof konnte nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung mit hypothetischen Kohleöfen nichts anfangen und hielt fest, dass vom tatsächlichen Zustand der Wohnung auszugehen wäre. Es sei bereits eine Gasheizung verbaut, der Anschluss an eine Gaszentralheizung keine Verbesserung, deren Duldung der Vermieter fordern könne. Anders verhalte es sich nur, wenn der Vormieter die Gasetagenheizung unerlaubt eingebaut habe - was hier nicht der Fall war.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Juni 2012, Az. VIII ZR 110/11
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.
HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de
Datum: 03.07.2012 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 672520
Anzahl Zeichen: 2439
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:
München
Telefon: 089 6275-1613
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 401 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).