Softwarelizenz darf auch bei Download weiter verkauft werden

Softwarelizenz darf auch bei Download weiter verkauft werden

ID: 673080

(PresseBox) - Heute hat der EuGH (Europäischer Gerichtshof) eine bislang sehr umstrittene Frage geklärt: Darf eine "gebrauchte" Software, die per Download erworben wurde, weiter verkauft werden?
Die Antwort des EuGH: Ja.
Umstritten ist das Thema deswegen gewesen, weil im Gesetz davon die Rede ist, dass ein einmal legal in den Handel gelangtes "Werkstück" später frei gehandelt werden darf. Aus dem Begriff schlossen viele Juristen, dass beim Erwerb durch Download etwas anderes gelten muss, da in diesem Fall eben kein "Werkstück" legal in den Handel kommt.
Daher gab es verschiedene Urteile in Deutschland, die besagten, dass beim Download der Verkäufer/Hersteller immer noch selbst entscheiden kann, was mit der Software passiert, er also den Weiterverkauf verbieten kann.
Das Gericht sagte nun heute, dass sich auch beim Download das ausschließliche Verbreitungsrecht des Lizenzgebers der Software "erschöpft", die Software mit der erworbenen Lizenz also dann frei gehandelt, also auch weiterverkauft werden darf.
Zur Pressemeldung des EuGH kommen Sie hier:
http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Die Kanzlei Schutt, Waetke Rechtsanwälte wurde im Jahr 2003 von Timo Schutt und Thomas Waetke in Karlsruhe gegründet. Seitdem ist diese moderne Anwaltskanzlei mit ihrer konsequenten Ausrichtung auf das Medienrecht und IT-Recht ein zuverlässiger Partner für Unternehmer und Unternehmen.
Heute vertreten neben den beiden Gründern ein Team von Anwälten und Fachangestellten eine Philosophie der Offenheit, der Transparenz und der Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden. Deshalb finden die Mandanten von Schutt, Waetke Rechtsanwälte aufeinander abgestimmte Rechtsschwerpunkte und weitere dazu passende Dienstleistungen.
Schutt, Waetke Rechtsanwälte schaffen als Partner und Berater in allen Rechtsangelegenheiten Freiräume und Handlungssicherheit.


Die Schwerpunkte der Medienkanzlei liegen im Internetrecht, EDV-Recht, Eventrecht, Markenrecht, Musikrecht, Verlagsrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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Datum: 03.07.2012 - 17:23 Uhr
Sprache: Deutsch
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Softwareindustrie



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